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EU-Gesellschaft · 15% Steuer · 100% remote

Gründen Sie Ihre Gesellschaft in Zypern in 15 Tagen ab €799 — EU-Sitz, niedrige Steuern, vollständig remote

Wir übernehmen die Gründung Ihrer zyprischen Gesellschaft umfassend und vollständig remote — Gründung, eingetragener Geschäftssitz, Steuer- und Umsatzsteuerregistrierung, ein Bank- oder EMI-Konto sowie die laufende Compliance — betreut durch zugelassene zyprische Rechtsanwälte. Die meisten Gesellschaften werden in etwa 5–7 Werktagen gegründet.

Kostenlose, unverbindliche Beratung · Zugelassene zyprische Rechtsanwälte · Antwort innerhalb von 1 Geschäftstag

  • Zugelassene zyprische Rechtsanwälte
  • 100% remote eingerichtet
  • Gründung in ~5–7 Werktagen
  • Umfassend: Gesellschaft · Bank · Steuern · Compliance

Gesellschaftsgründung in Zypern — Eckdaten (2026)

Geprüft von Sergios Charalambous, Lawyer — Cyprus & Athens Bar, Corporate & Tax Law · Zuletzt geprüft 2026-06-21

Körperschaftsteuer
15% (ab 1. Jan. 2026)
Ausländisches Eigentum
100% zulässig
Gründungsdauer
~5–7 Werktage
Staatliche Gebühr
€165 (+€100 Schnellverfahren)
Jährliche Gesellschaftsabgabe
€0 — abgeschafft
Einrichtung
Vollständig remote, ohne Reise
USt. (Regelsatz)
19%; Registrierung ab €15,600
Mindeststammkapital
Kein Mindestbetrag erforderlich
Was wir tun

Wir übernehmen die gesamte Einrichtung Ihrer zyprischen Gesellschaft für Sie — Gründung, ein geschäftliches Bank- oder EMI-Konto, Steuer- und Umsatzsteuerregistrierung sowie laufende Buchhaltung und Compliance — ohne dass Sie nach Zypern reisen müssen.

Gründen

Namensgenehmigung, M&AA und Urkunden beim Handelsregister (Registrar of Companies).

Bank / EMI

Vermittlung und Unterstützung bei der Eröffnung eines Geschäftskontos.

Steuern & USt.

Steueridentifikationsnummer, VAT- und VIES-Registrierung.

Compliance

UBO-Meldung, Jahresberichte, Prüfung und Steuererklärungen.

Warum Zypern

Ein EU-Standort, geschaffen für internationale Geschäfte

Zypern bietet EU-Mitgliedschaft, ein Common-Law-Rechtssystem, einen Körperschaftsteuersatz von 15% ab 2026, ein starkes Holding- und IP-Regime, 100% ausländisches Eigentum und keine jährliche Gesellschaftsabgabe — eine stabile, regelkonforme Basis statt eines fragilen Niedrigsteuer-Tricks.

EU-Mitgliedstaat, Common-Law-System

Eine zyprische Gesellschaft ist eine EU-Gesellschaft mit vollem Zugang zum Binnenmarkt und arbeitet unter einem auf dem englischen Recht beruhenden Common-Law-Rechtssystem, wobei Englisch durchgängig im Geschäftsverkehr und vor Gericht verwendet wird.

15% Körperschaftsteuer — EU-konform und stabil

Zypern erhebt ab dem 1. Januar 2026 eine Körperschaftsteuer von 15%, abgestimmt auf den globalen Mindeststeuersatz der OECD/Pillar Two — ein wettbewerbsfähiger, dauerhafter Satz statt einer angreifbaren Zahl im Steuerwettlauf nach unten.

Gewinne einbehalten — fiktive Ausschüttung abgeschafft

Ab 2026 wird die Abgabe auf die fiktive Dividendenausschüttung abgeschafft, sodass eine zyprische Gesellschaft ihre nach 2026 erzielten Gewinne unbegrenzt einbehalten kann, ohne dass eine Zwangsausschüttungssteuer anfällt; zudem sinkt die SDC auf Dividenden für ansässige natürliche Personen von 17% auf 5%.

Holding-Regime

Qualifizierende ausländische Dividenden sind steuerfrei, sofern die zyprische Gesellschaft mindestens 10% der Tochtergesellschaft hält, und Zypern erhebt 0% Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an Nichtansässige (für niedrig besteuerte/auf der schwarzen Liste stehende Jurisdiktionen gelten begrenzte Anti-Missbrauchs-Regeln).

IP Box — ≈3% effektiv auf qualifiziertes IP

Die IP Box Zyperns gewährt einen Abzug von 80% auf qualifizierende Gewinne aus geistigem Eigentum und senkt damit den effektiven Satz auf diese Einkünfte auf etwa 3%.

100% ausländisches Eigentum, vollständig remote

Ausländische natürliche Personen und Gesellschaften können 100% einer zyprischen Gesellschaft halten, und die gesamte Gründung kann remote per Vollmacht abgeschlossen werden — ohne Reise nach Zypern zur Gründung.

Keine jährliche Gesellschaftsabgabe

Die frühere jährliche Gesellschaftsabgabe von €350 wurde mit Wirkung ab 2024 abgeschafft, wodurch eine wiederkehrende Fixkostenposition für die Aufrechterhaltung einer zyprischen Gesellschaft in gutem Stande entfällt.

Umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen

Zypern unterhält ein breites Netz von Doppelbesteuerungsabkommen, die Quellensteuern auf grenzüberschreitende Zahlungsströme senken und eine effiziente internationale Strukturierung unterstützen.

Zypern vs. Alternativen

Zypern im Vergleich mit Malta, Irland, Estland und den VAE

Zypern bietet einen Körperschaftsteuersatz von 15% innerhalb der EU mit einem Common-Law-System, einem starken Holding- und IP-Regime und keiner jährlichen Gesellschaftsabgabe — ein Gleichgewicht aus niedriger Steuer und EU-Konformität, das Malta (35% Nominalsatz), Irland (12,5% nur für Handelseinkünfte), Estland (Steuer bei Ausschüttung) und die nicht zur EU gehörenden VAE (9%) jeweils unterschiedlich gegeneinander abwägen.

Zypern im Vergleich mit Malta, Irland, Estland und den VAE
JurisdiktionKörperschaftsteuerEUAnmerkungen
ZypernUnser Standort15%JaCommon Law, IP Box ≈3%, Schachtelbefreiung, 0% Quellensteuer an Nichtansässige, keine jährliche Abgabe.
Irland12.5%JaSatz für Handelseinkünfte; 25% auf passive Einkünfte; KDB ≈10%.
Malta35% NominalsatzJaDas Erstattungssystem kann den effektiven Satz senken, erhöht aber die Komplexität.
Estland0% einbehaltenJaSteuer aufgeschoben, bis Gewinne ausgeschüttet werden.
VAE9%Nein0% unter AED 375k; Freihandelszonen-Regime; außerhalb der EU/des Binnenmarkts.

Gesetzliche Körperschaftsteuersätze, 2026. Effektive Sätze hängen von den Regeln des jeweiligen Regimes und Ihren Umständen ab. Quellen: Tax Foundation; PwC Worldwide Tax Summaries.

Gesellschaftsformen

Welche zyprische Struktur für Sie die richtige ist

Die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd) ist die Standardwahl für internationale Gründer, während Holdinggesellschaften, Zweigniederlassungen, Aktiengesellschaften, Personengesellschaften und die Europäische Gesellschaft (SE) spezifische Bedürfnisse abdecken.

FormGeeignet fürZusammenfassung
Private Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd)Start-ups, Holding/IP, Handel, KMU, BeraterDie Standardwahl für internationale Mandanten: 1–50 Gesellschafter, mindestens ein Direktor und ein Gesellschaftssekretär, beschränkte Haftung und volle Flexibilität. Nahezu jede zyprische Gründung für ausländische Gründer ist eine private Ltd.
HoldinggesellschaftKonzerne, Investoren, IP-InhaberEine private Ltd, die als Holdingvehikel genutzt wird, um von der Schachtelbefreiung, dem Abkommensnetz und der 0%-Quellensteuer auf abfließende Zahlungen zu profitieren — ein zentraler Grund, weshalb Zypern für internationale Strukturen gewählt wird.
Zweigniederlassung einer ausländischen GesellschaftEtablierte ausländische Gesellschaften, die eine EU-Präsenz wünschenRegistriert die bestehende ausländische Gesellschaft zum Betrieb in Zypern, ohne eine neue Rechtsperson zu schaffen. Die Muttergesellschaft bleibt für die Verpflichtungen der Zweigniederlassung haftbar.
Aktiengesellschaft (Plc)Größere Vorhaben, Kapitalbeschaffung, BörsennotierungErfordert mindestens 7 Aktionäre und ein ausgegebenes Mindestkapital von €25,630. Wird verwendet, wenn Aktien öffentlich angeboten werden oder eine Börsennotierung geplant ist.
PersonengesellschaftBerufsgesellschaften, Joint VenturesOffene Gesellschaft (2–20 Gesellschafter, unbeschränkte Haftung) oder Kommanditgesellschaft (mindestens ein Komplementär mit unbeschränkter Haftung sowie Kommanditisten). Gewählt für bestimmte berufliche oder JV-Konstellationen.
Europäische Gesellschaft (SE)EU-weite KonzerneErmöglicht Ihnen, in allen EU-Mitgliedstaaten tätig zu sein und den eingetragenen Geschäftssitz zwischen ihnen zu verlegen, ohne Auflösung und Neueintragung.
Was Sie benötigen

Was für die Gründung erforderlich ist

Zur Gründung einer zyprischen Gesellschaft benötigen Sie mindestens einen Gesellschafter (100% ausländisches Eigentum zulässig), mindestens einen Direktor, einen Gesellschaftssekretär, einen eingetragenen Geschäftssitz in Zypern sowie eine Meldung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) innerhalb von 90 Tagen.

Gesellschafter

Mindestens ein Gesellschafter; 100% ausländisches Eigentum ist zulässig. Gesellschafter können natürliche Personen oder Gesellschaften jeder Nationalität sein. Treuhänderische Gesellschafter (Nominee) sind verfügbar, sofern Vertraulichkeit oder Strukturierung dies erfordern.

Direktoren

Mindestens ein Direktor (natürliche oder juristische Person), ohne Beschränkung der Nationalität. Ein in Zypern ansässiger Direktor wird empfohlen, wenn die Gesellschaft in Zypern steuerlich ansässig sein soll, da die steuerliche Ansässigkeit davon abhängt, dass Leitung und Kontrolle in Zypern ausgeübt werden.

Gesellschaftssekretär

Ein Gesellschaftssekretär ist verpflichtend und für die Führung der gesetzlichen Aufzeichnungen sowie die fristgerechte Einreichung der Meldungen verantwortlich.

Eingetragener Geschäftssitz

Jede Gesellschaft muss in Zypern einen physischen eingetragenen Geschäftssitz unterhalten, an dem amtliche Dokumente zugestellt werden. Wir können diesen bereitstellen.

UBO-Meldung (wirtschaftlich Berechtigte)

Die wirtschaftlich Berechtigten — jede natürliche Person, die mehr als 25% besitzt oder kontrolliert — müssen innerhalb von 90 Tagen nach der Gründung im zyprischen Register der wirtschaftlich Berechtigten gemeldet werden, mit einer jährlichen Bestätigung jeweils vom 1. Oktober bis 31. Dezember.

Der Ablauf

So gründen Sie eine Gesellschaft in Zypern

Die Gründung einer zyprischen Gesellschaft folgt sechs klaren Schritten: Namensgenehmigung, Ausarbeitung der Gründungsurkunde & Satzung, Gründung und Urkunden, Steuer- und Umsatzsteuerregistrierung, Eröffnung eines Bank- oder EMI-Kontos sowie abschließende UBO-Meldung — in der Regel abgeschlossen in 10–15 Werktagen.

  1. 1

    Namensgenehmigung

    Wir reichen das Formular HE1 mit bis zu drei vorgeschlagenen Namen beim Handelsregister ein; der Registrar prüft auf identische oder beschränkte Namen. Dies dauert in der Regel etwa 5–7 Werktage.

  2. 2

    Gründungsurkunde & Satzung + gesetzliche Dokumente

    Wir erstellen die Gründungsurkunde & Satzung und bereiten die gesetzlichen Formulare (HE2 eingetragener Geschäftssitz, HE3 Direktoren & Sekretär) zur Einreichung vor.

  3. 3

    Gründung & Urkunden

    Nach Einreichung gründet der Registrar die Gesellschaft und stellt die Urkunden über Gründung, Direktoren & Sekretär, Gesellschafter und eingetragenen Geschäftssitz aus.

  4. 4

    Steuer- & Umsatzsteuerregistrierung

    Wir beschaffen die Steueridentifikationsnummer der Gesellschaft und registrieren sie gegebenenfalls für VAT und VIES, sodass die Gesellschaft Rechnungen ausstellen kann.

  5. 5

    Bank- / EMI-Konto

    Wir vermitteln und unterstützen die Eröffnung eines Geschäftskontos — ein EMI-Konto (Wise/Revolut) innerhalb von Tagen für den sofortigen Betrieb sowie parallel ein traditionelles zyprisches Bankkonto.

  6. 6

    Betriebsbereit

    Wir reichen das Register der wirtschaftlich Berechtigten ein und übergeben eine voll funktionsfähige, regelkonforme zyprische Gesellschaft, mit verfügbarer laufender Buchhaltung, Prüfung und jährlichen Einreichungen.

Kosten & Zeitrahmen

Was es kostet und wie lange es dauert

Die staatliche Gründungsgebühr beträgt €165 (zuzüglich €100 für die beschleunigte Bearbeitung), die frühere jährliche Abgabe von €350 ist abgeschafft, die Körperschaftsteuer beträgt 15%, und eine Gesellschaft wird in der Regel in etwa 5–7 Werktagen gegründet.

Gründungspaket

Ab €799

Zuzüglich staatlicher Gebühren / Registrar-Gebühren (durchgereicht). Die endgültigen Beträge werden schriftlich bestätigt.

Was enthalten ist

  • Genehmigung des Gesellschaftsnamens
  • Ausarbeitung von M&AA & gesetzlichen Formularen
  • Gründung & Urkunden
  • Unterstützung bei der Steuer- / VAT-Registrierung
  • UBO-Meldung
  • Beratungen durchgehend

Optionale Zusatzleistungen

  • Treuhänderischer Direktor / Gesellschafter (Nominee)
  • Eingetragener Geschäftssitz & Sekretär
  • Unterstützung beim Bank- / EMI-Konto
  • VAT- / Steuerregistrierung
  • Jährliche Buchhaltung, Prüfung & Erklärungen

Alle Honorare verstehen sich ohne USt. und staatliche Gebühren.

Wie lange es dauert

  1. 1

    Namensgenehmigung

    3–5 Werktage

  2. 2

    Gründung & Urkunden

    5–7 Werktage (nach der Namensgenehmigung)

  3. 3

    Online-Bankkonto

    2–5 Werktage (nach der Gründung)

  4. 4

    Steuernummer

    3–7 Werktage (nach der Gründung)

  5. 5

    VAT / OSS / VIES

    10–15 Werktage (nach der Steuernummer)

Bankwesen & Compliance

Nach der Gründung: Bankwesen und Compliance wahren

Nach der Gründung unterstützen wir Sie bei der Eröffnung eines Geschäftskontos — ein EMI-Konto wie Wise oder Revolut innerhalb von Tagen sowie parallel ein traditionelles zyprisches Bankkonto — und halten die Gesellschaft mit USt.-Erklärungen, Jahresabschlüssen, Prüfung, dem Jahresbericht (HE32) und der UBO-Bestätigung regelkonform.

Kontoeröffnung

Ein EMI-Konto (Wise, Revolut, Payoneer) lässt sich in der Regel innerhalb von 1–5 Geschäftstagen für den sofortigen Betrieb eröffnen. Ein traditionelles zyprisches Bankkonto für eine in ausländischem Eigentum stehende Gesellschaft dauert wegen der verstärkten Sorgfaltsprüfung in der Regel 4–10 Wochen — wir bereiten Ihre KYC-Unterlagen vor und steuern den Prozess und empfehlen, beide parallel zu betreiben.

Laufende Pflichten

Jedes Jahr reicht eine zyprische Gesellschaft einen Jahresbericht (HE32) ein, erstellt einen Jahresabschluss (geprüft oder für sehr kleine Gesellschaften unter €300k Umsatz und €500k Vermögen einer Review unterzogen), reicht eine Körperschaftsteuererklärung ein, gibt bei Registrierung USt.-Erklärungen ab und bestätigt ihr UBO-Register zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember. Arbeitgeber registrieren sich zudem bei der Sozialversicherung und beim GESY. Wir übernehmen das alles.

Kostenrechner

Schätzen Sie Ihre zyprische Einrichtung in 30 Sekunden

Nutzen Sie den Kostenrechner, um eine indikative Kostenspanne für das erste Jahr und eine maßgeschneiderte Checkliste dessen zu erhalten, was Ihre zyprische Gesellschaft benötigt — basierend auf Ihrer Struktur und den von Ihnen benötigten Leistungen.

Ab €799

Zuzüglich staatlicher Gebühren / Registrar-Gebühren (durchgereicht). Die endgültigen Beträge werden schriftlich bestätigt.

  • Genehmigung des Gesellschaftsnamens
  • Ausarbeitung von M&AA & gesetzlichen Formularen
  • Gründung & Urkunden
  • Unterstützung bei der Steuer- / VAT-Registrierung
Alle Preise ansehen & Rechner öffnen

Indikative Einrichtung im ersten Jahr

Treuhänderischer Direktor / Gesellschafter (Nominee)
Eingetragener Geschäftssitz + Sekretär
Unterstützung beim Bank- / EMI-Konto
VAT- / VIES- / Steuerregistrierung
Jährliche Buchhaltung, Prüfung & Erklärungen

Honorare + staatliche Gebühren, ohne USt.

Sergios Charalambous
Gründer

Sergios Charalambous

Lawyer — Cyprus & Athens Bar, Corporate & Tax Law

In Zypern und Athen zugelassener Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Gesellschafts- und Steuerrecht sowie Gründer von Cyprus Company Formation.

Sergios Charalambous gründete Cyprus Company Formation, um internationalen Gründern, Unternehmern und sich neu ansiedelnden Unternehmen einen einzigen, koordinierten Weg durch die Gründung einer zyprischen Gesellschaft, die Besteuerung und die laufende Compliance zu bieten. Er ist Mitglied sowohl der Rechtsanwaltskammer Zypern als auch der Rechtsanwaltskammer Athen.

  • Rechtsanwaltskammer Zypern
  • Rechtsanwaltskammer Athen
Warum wir

Zugelassene Rechtsanwälte, umfassend, vollständig remote

Ihre Gesellschaft wird von zugelassenen zyprischen Rechtsanwälten gegründet und betreut — nicht von einem gesichtslosen Portal — wobei ein Team Gründung, Bankwesen, Steuern und Compliance von Anfang bis Ende übernimmt.

Zugelassen & verantwortlich

Die Arbeit wird von Rechtsanwälten der zyprischen Anwaltskammer unter berufsrechtlicher Aufsicht ausgeführt.

Ein Team, umfassend

Gründung, Bank/EMI, Steuern/USt. und Compliance — ohne Übergaben.

Schnell & vollständig remote

Die meisten Gesellschaften werden in ~5–7 Werktagen gegründet, ohne Reise.

Geprüft von Sergios Charalambous, Lawyer — Cyprus & Athens Bar, Corporate & Tax Law. Inhalt zuletzt geprüft 2026-06-21.

FAQ

Gesellschaftsgründung in Zypern — Ihre Fragen beantwortet

Häufige Fragen zu Kosten, Zeitrahmen, ausländischem Eigentum, Steuern, Direktoren, Bankwesen und laufenden Pflichten bei der Gründung einer Gesellschaft in Zypern.

Wie lange dauert die Gründung einer Gesellschaft in Zypern?

Eine zyprische private Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird in der Regel in etwa 5–7 Werktagen nach der Namensgenehmigung gegründet, wobei die vollständige, umfassende Einrichtung — einschließlich Steuer- und Umsatzsteuerregistrierung — meist innerhalb von 10–15 Werktagen abgeschlossen ist.

Wie viel kostet die Gründung einer Gesellschaft in Zypern?

Die staatliche Gründungsgebühr beträgt €165 (zuzüglich €100, falls Sie eine beschleunigte Bearbeitung benötigen). Professionelle Gründungspakete werden gesondert angeboten und hängen von den benötigten Leistungen ab; die frühere jährliche Gesellschaftsabgabe von €350 wurde 2024 abgeschafft.

Kann ein Ausländer 100% einer zyprischen Gesellschaft besitzen?

Ja. Zypern erlaubt 100% ausländisches Eigentum an einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschafter und Direktoren können natürliche Personen oder Gesellschaften jeder Nationalität sein, und die Gesellschaft kann vollständig remote gegründet werden.

Muss ich nach Zypern reisen, um eine Gesellschaft zu gründen?

Nein. Die gesamte Gründung kann remote per Vollmacht abgeschlossen werden. Gelegentlich kann bei der Eröffnung eines traditionellen Bankkontos ein Video-Verifizierungsgespräch erforderlich sein, doch die Gründung selbst erfordert keine Reise.

Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz in Zypern?

Der Körperschaftsteuersatz Zyperns beträgt ab dem 1. Januar 2026 15%, gegenüber den bisherigen 12,5%, womit Zypern an den globalen Mindeststeuersatz der OECD angeglichen wird. Qualifizierende Einkünfte aus geistigem Eigentum können unter der IP Box mit einem effektiven Satz von etwa 3% besteuert werden.

Benötige ich einen lokalen Direktor oder Gesellschaftssekretär?

Sie müssen mindestens einen Direktor und einen Gesellschaftssekretär bestellen. Für Direktoren besteht keine Nationalitätsanforderung, doch ein in Zypern ansässiger Direktor wird empfohlen, wenn die Gesellschaft in Zypern steuerlich ansässig sein soll, da die steuerliche Ansässigkeit davon abhängt, dass Leitung und Kontrolle in Zypern ausgeübt werden. Ein eingetragener Geschäftssitz in Zypern ist ebenfalls erforderlich.

Welche jährlichen Kosten und Pflichten hat eine zyprische Gesellschaft?

Eine zyprische Gesellschaft muss einen Jahresbericht (HE32) einreichen, einen Jahresabschluss erstellen (geprüft oder für sehr kleine Gesellschaften einer Review unterzogen), eine Körperschaftsteuererklärung einreichen, bei Registrierung USt.-Erklärungen abgeben und ihr Register der wirtschaftlich Berechtigten jedes Jahr zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember bestätigen. Eine jährliche Gesellschaftsabgabe gibt es nicht mehr.

Kann ich ein Bankkonto für meine zyprische Gesellschaft eröffnen?

Ja. Wir helfen bei der Eröffnung eines Geschäftskontos: Ein EMI-Konto wie Wise oder Revolut lässt sich in der Regel innerhalb von 1–5 Geschäftstagen für den sofortigen Betrieb eröffnen, während ein traditionelles zyprisches Bankkonto für eine in ausländischem Eigentum stehende Gesellschaft wegen der verstärkten Sorgfaltsprüfung in der Regel 4–10 Wochen dauert.

Was ist das UBO-Register und wann muss ich melden?

Das Register der wirtschaftlich Berechtigten (UBO) erfasst jede natürliche Person, die letztlich mehr als 25% der Gesellschaft besitzt oder kontrolliert. Neue Gesellschaften müssen innerhalb von 90 Tagen nach der Gründung melden, jede Änderung innerhalb von 45 Tagen anzeigen und das Register jährlich zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember bestätigen; versäumte Fristen ziehen tägliche Strafen nach sich.

Benötigt eine zyprische Gesellschaft geprüfte Jahresabschlüsse?

Die meisten zyprischen Gesellschaften benötigen geprüfte Jahresabschlüsse, die von einem zugelassenen Abschlussprüfer erstellt werden. Eine sehr kleine Gesellschaft, die über zwei aufeinanderfolgende Jahre unter €300,000 Umsatz und €500,000 Gesamtvermögen bleibt (Geschäftsjahre, die am oder nach dem 6. Februar 2026 beginnen), kann anstelle einer vollständigen Prüfung eine eingeschränkte Review wählen.

Gibt es ein Mindeststammkapital zur Gründung einer zyprischen Gesellschaft?

Nein. Eine zyprische private Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat kein verpflichtendes Mindeststammkapital, sodass Sie mit einem nominellen Betrag gründen können (zum Beispiel €1,000 genehmigtes Kapital). Damit zählt Zypern zu den flexibelsten EU-Jurisdiktionen für die Gesellschaftsgründung.

Kann eine Person zugleich Direktor und Gesellschafter einer zyprischen Gesellschaft sein?

Ja. Eine einzelne Person kann alleiniger Gesellschafter und alleiniger Direktor einer zyprischen privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein. Allerdings muss dennoch ein gesonderter Gesellschaftssekretär bestellt werden — der alleinige Direktor kann nicht zugleich als Gesellschaftssekretär fungieren.

Wie gründe ich Schritt für Schritt eine zyprische Gesellschaft als Nichtansässiger?

Als Nichtansässiger bevollmächtigen Sie uns per Vollmacht, wir holen die Namensgenehmigung (HE1) ein, erstellen die Gründungsurkunde & Satzung, reichen die Gründungsdokumente (HE2/HE3) ein, registrieren für Steuern und VAT, reichen das UBO-Register ein und unterstützen bei der Eröffnung eines Bank- oder EMI-Kontos — alles remote, wobei Dokumente elektronisch unterzeichnet und ausgetauscht werden.

Welche Dokumente benötige ich zur Gründung einer Gesellschaft in Zypern?

Für jeden Direktor, Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigten erheben wir eine beglaubigte Kopie eines Reisepasses oder Personalausweises, einen Nachweis der Wohnanschrift (eine aktuelle Versorgerrechnung oder ein Kontoauszug) sowie Informationen zur Herkunft der Mittel. Diese KYC-Dokumente sind gesetzlich erforderlich, bevor wir tätig werden können und bevor eine Bank ein Konto eröffnet.

Was ist die zyprische IP Box und für wen ist sie gedacht?

Die zyprische IP Box gewährt einen Abzug von 80% auf qualifizierende Gewinne aus geistigem Eigentum und senkt damit den effektiven Steuersatz auf diese Einkünfte auf etwa 3%. Sie wird von Softwareunternehmen, Tech-Gründern und Unternehmen genutzt, die Lizenzgebühren oder Einkünfte aus Patenten und sonstigem qualifizierenden IP erzielen.

Benötige ich einen eingetragenen Geschäftssitz und ist er enthalten?

Ja — jede zyprische Gesellschaft muss in Zypern einen physischen eingetragenen Geschäftssitz unterhalten, an dem amtliche Dokumente zugestellt werden. Wir bieten einen eingetragenen Geschäftssitz und einen Gesellschaftssekretär-Service als Zusatzleistung an, sodass Sie diese Anforderung vom ersten Tag an erfüllen.

Warum Zypern gegenüber Malta, Irland, Estland oder den VAE wählen?

Zypern verbindet EU-Mitgliedschaft und ein Common-Law-System mit einem Körperschaftsteuersatz von 15%, einem starken Holding- und IP-Regime, 0% Quellensteuer an Nichtansässige und keiner jährlichen Gesellschaftsabgabe. Im Vergleich zu Malta (35% Nominalsatz), Irland (12,5% nur für Handelseinkünfte), Estland (Steuer bei Ausschüttung) und den VAE (9%, nicht zur EU gehörend) bietet Zypern eine ausgewogene, EU-konforme Basis für internationale Geschäfte.

Leitfäden zur Gesellschaftsgründung in Zypern

Vertiefen Sie die Themen, die für die Gründung und Führung einer zyprischen Gesellschaft am wichtigsten sind.

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