Zypern-Gesellschaft für digitale Nomaden und Remote-Gründer (2026)
Eine Zypern-Gesellschaft für digitale Nomaden ist eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit der Sie internationalen Kunden Rechnungen stellen, während Sie ortsunabhängig leben und arbeiten. 2026 verbindet sie einen Körperschaftsteuersatz von 15% mit dem Non-Dom-Status und bietet Gründern damit eine rechtskonforme, steuergünstige Basis innerhalb der EU für Remote-Einkünfte.

Geprüft von
Sergios CharalambousLawyer — Cyprus & Athens Bar, Corporate & Tax Law · Zuletzt geprüft 2026-07-19
Das Wichtigste in Kürze
- Remote-Beschäftigte aus Nicht-EU-/EWR-Staaten können das zyprische Digital-Nomad-Visum beantragen, das ein Nettoeinkommen von etwa 3.500 € pro Monat voraussetzt, zuzüglich 20% für einen Ehepartner und 15% je minderjährigem Kind.
- EU- und EWR-Bürger benötigen kein Visum und können ihren Wohnsitz aufgrund der Freizügigkeit direkt in Zypern anmelden.
- Eine Zypern-Gesellschaft zahlt ab 2026 15% Körperschaftsteuer und kann Gewinne als Dividenden ausschütten.
- In Zypern ansässige Personen ohne Domizil (Non-Dom) zahlen bis zu 17 Jahre lang 0% Sonderverteidigungsabgabe auf Dividenden und Zinsen.
- Die ersten 22.000 € des persönlichen Einkommens werden mit 0% besteuert, sodass ein moderates Geschäftsführergehalt steuerfrei sein kann.
- Mit der 60-Tage-Regel können viele ortsunabhängige Personen steuerlich in Zypern ansässig werden, ohne das halbe Jahr dort zu verbringen.
- Inhaber des Digital-Nomad-Visums dürfen ausschließlich ausländische Kunden bedienen, nicht jedoch in Zypern registrierte Gesellschaften oder Personen.
Ist Zypern 2026 eine gute Basis für digitale Nomaden und Remote-Gründer?
Ja. Zypern ist 2026 eine der stärksten EU-Basen für digitale Nomaden, denn es verbindet ein eigenes Digital-Nomad-Visum für Nicht-EU-Bürger, einen Körperschaftsteuersatz von 15%, den Non-Dom-Status, der Dividenden von der Steuer befreit, und die 60-Tage-Ansässigkeitsregel. Englisch ist weit verbreitet und das Rechtssystem folgt dem englischen Common Law.
Zypern ist seit 2004 EU-Mitglied und verwendet den Euro. Für ortsunabhängige Gründer liegt der Reiz in einer stabilen, englischsprachigen EU-Jurisdiktion, in der Sie Ihr Unternehmen führen, Ihre Einnahmen verwalten und Ihre persönlichen Steuern an einem Ort strukturieren können. Die Insel verfügt über mehr als 65 Doppelbesteuerungsabkommen, was hilft, wenn Kunden oder Einkommensquellen über mehrere Länder verteilt sind.
Für Remote-Beschäftigte sind zwei getrennte Fragen entscheidend. Erstens: Haben Sie das Recht, in Zypern zu leben? Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab und, für Nicht-EU-Bürger, oft vom Digital-Nomad-Visum. Zweitens: Wie sollten Sie Ihr Einkommen strukturieren? Das ist meist eine Wahl zwischen einer Zypern-Gesellschaft und der persönlichen freiberuflichen Tätigkeit. Dieser Leitfaden behandelt beides.
Wer benötigt das zyprische Digital-Nomad-Visum und wer nicht?
Das zyprische Digital-Nomad-Visum richtet sich an Staatsangehörige von Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die remote für Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Zyperns tätig sind. EU- und EWR-Bürger benötigen es nicht: Aufgrund der Freizügigkeit können sie nach Zypern ziehen und ihren Wohnsitz direkt anmelden. Das Visum ist ein Aufenthaltsweg, kein Steuerstatus.
Das Visum richtet sich an Personen, deren Einkommen aus dem Ausland stammt. Eine wesentliche Einschränkung ist, dass Inhaber keine Dienstleistungen für in Zypern registrierte Gesellschaften oder Personen erbringen dürfen; die Arbeit muss ausländischen Kunden oder einem ausländischen Arbeitgeber dienen. Antragsteller müssen zudem Remote-Arbeit, einen gültigen Krankenversicherungsschutz und ein einwandfreies Führungszeugnis nachweisen.
Die anfängliche Erlaubnis gilt ein Jahr und ist um bis zu zwei weitere Jahre verlängerbar, also insgesamt drei Jahre. Familienzusammenführung ist möglich, sodass ein Ehepartner und minderjährige Kinder mit dem Hauptantragsteller in Zypern wohnen dürfen; Familienangehörige dürfen im Rahmen der Regelung jedoch nicht arbeiten. Es gilt ein nationales Kontingent; es wurde in den vergangenen Jahren erhöht, prüfen Sie daher bei Antragstellung die aktuelle Obergrenze.
Visum versus steuerliche Ansässigkeit
Ein Digital-Nomad-Visum erlaubt Ihnen, in Zypern zu leben, macht Sie aber allein noch nicht steuerlich in Zypern ansässig. Die steuerliche Ansässigkeit hängt von der 183-Tage-Regel oder der unten beschriebenen 60-Tage-Regel ab. Viele Nomaden nutzen das Visum, um eine Basis zu schaffen, und erfüllen dann die 60-Tage-Regel, um die Non-Dom-Vorteile zu erschließen.
Wie hoch sind die Einkommens- und Familiengrenzen des zyprischen Digital-Nomad-Visums?
Das Digital-Nomad-Visum erfordert ein Mindestnettoeinkommen von etwa 3.500 € pro Monat nach Steuern. Dieser Betrag erhöht sich um 20%, wenn Sie einen Ehepartner mitbringen, und um weitere 15% für jedes minderjährige Kind. Das Einkommen muss aus Remote-Arbeit für Arbeitgeber oder Kunden außerhalb Zyperns stammen.
| Haushalt | Angewandter Zuschlag | Erforderliches Nettoeinkommen pro Monat (ca.) |
|---|---|---|
| Alleiniger Antragsteller | Basis | 3.500 € |
| Antragsteller + Ehepartner | +20% | 4.200 € |
| Antragsteller + Ehepartner + 1 Kind | +20% +15% | 4.725 € |
| Antragsteller + Ehepartner + 2 Kinder | +20% +30% | 5.250 € |
Die Zuschläge sind kumulativ, und die obigen Beträge sind beispielhafte Berechnungen ausgehend vom Basiswert. Da die Grenze ein Nettobetrag nach Steuern ist, bewahren Sie Nachweise wie Arbeitsverträge, Kundenvereinbarungen, Rechnungen und Kontoauszüge auf, um bei Antragstellung oder Verlängerung ein stabiles, ausreichendes Einkommen zu belegen.
Welche Voraussetzungen gelten für das Digital-Nomad-Visum und wie beantragt man es?
Um für das zyprische Digital-Nomad-Visum in Frage zu kommen, müssen Sie Staatsangehöriger eines Nicht-EU-/EWR-Staates sein, remote für ausländische Arbeitgeber oder Kunden arbeiten, die Grenze von rund 3.500 € Nettoeinkommen pro Monat erfüllen sowie einen gültigen Krankenversicherungsschutz und ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen. Anträge werden nach der Einreise nach Zypern innerhalb des nationalen Kontingents gestellt.
| Merkmal | Detail |
|---|---|
| Für wen | Nicht-EU-/EWR-Bürger, die remote für ausländische Arbeitgeber oder Kunden arbeiten |
| Mindesteinkommen | Etwa 3.500 € netto pro Monat (+20% Ehepartner, +15% je minderjährigem Kind) |
| Anfängliche Dauer | 1 Jahr, verlängerbar um bis zu 2 weitere (insgesamt 3 Jahre) |
| Familie | Zusammenführung möglich; Familie darf wohnen, aber nicht arbeiten |
| Kundenbeschränkung | Keine Dienstleistungen für in Zypern registrierte Gesellschaften oder Personen |
| Kernunterlagen | Nachweis der Remote-Arbeit, Krankenversicherung, einwandfreies Führungszeugnis |
| Kontingent | Jährliche Obergrenze gilt; in den letzten Jahren erhöht, aktuelle Zahl prüfen |
Typische Antragsschritte
- Bestätigen Sie, dass Sie Staatsangehöriger eines Nicht-EU-/EWR-Staates sind und Ihr Einkommen aus Remote-Arbeit für Kunden oder Arbeitgeber außerhalb Zyperns stammt.
- Stellen Sie Einkommensnachweise über mindestens etwa 3.500 € netto pro Monat zusammen, zuzüglich etwaiger Zuschläge für Ehepartner und Kinder.
- Schließen Sie einen gültigen Krankenversicherungsschutz für Ihren Aufenthalt in Zypern ab.
- Besorgen Sie ein einwandfreies Führungszeugnis und alle erforderlichen Nachweise.
- Reichen Sie den Antrag bei den zuständigen zyprischen Behörden innerhalb des nationalen Kontingents ein und melden Sie Ihren Wohnsitz an.
- Verlängern Sie nach der Genehmigung vor Ablauf, um auf das Maximum von drei Jahren zu verlängern, und beantragen Sie gegebenenfalls die Erlaubnis für Familienangehörige.
EU- und EWR-Bürger
Wenn Sie einen EU- oder EWR-Pass besitzen, entfällt das Visum vollständig. Sie können aufgrund der Freizügigkeit nach Zypern ziehen und Ihren Wohnsitz direkt anmelden. Ihr Fokus sollte auf der steuerlichen Ansässigkeit liegen und darauf, ob Sie über eine Zypern-Gesellschaft tätig werden, was als Nächstes behandelt wird.
Sollten Sie eine Zypern-Gesellschaft gründen oder persönlich freiberuflich tätig sein?
Für die meisten etablierten Remote-Gründer ist eine Zypern-Gesellschaft steuerlich effizienter und in Haftungsfragen besser als die persönliche freiberufliche Tätigkeit, sobald das Einkommen nennenswert ist. Eine Gesellschaft zahlt 15% Körperschaftsteuer und kann an einen Non-Dom-Eigentümer steuerfreie Dividenden ausschütten, während ein Einzelunternehmer den gesamten Gewinn zu persönlichen Sätzen von bis zu 35% versteuert. Die freiberufliche Tätigkeit ist bei niedrigem Einkommen einfacher und günstiger.
| Faktor | Zypern-Gesellschaft (Ltd) | Persönliche freiberufliche Tätigkeit (Einzelunternehmer) |
|---|---|---|
| Grundsteuersatz | 15% Körperschaftsteuer auf den Gewinn, dann Dividenden | Persönliche Einkommensteuer bis zu 35% auf den gesamten Gewinn |
| Dividenden an einen Non-Dom-Eigentümer | 0% Sonderverteidigungsabgabe auf Dividenden | Nicht anwendbar; keine Gesellschaftsebene |
| Haftung | Beschränkt auf die Gesellschaft; Privatvermögen geschützt | Unbeschränkte persönliche Haftung für Geschäftsschulden |
| Verwaltung und Kosten | Höher: Gründung, Buchhaltung, Prüfung oder Review, jährliche Einreichungen | Niedriger: einfachere Registrierung und Buchführung |
| Glaubwürdigkeit bei Kunden | Oft stärker mit einer Kapitalgesellschaft und Umsatzsteuernummer | Ausreichend für kleinere Kunden und Projekte |
| Am besten geeignet für | Stetiges oder wachsendes Einkommen, Reinvestition, mehrere Kunden | Anfangsphase oder bescheidenes, gelegentliches Einkommen |
Der Wendepunkt ist meist die Einkommenshöhe und die Frage, ob Sie Gewinne im Unternehmen belassen möchten. Eine Gesellschaft ermöglicht es Ihnen, das, was Sie persönlich entnehmen, von dem zu trennen, was im Unternehmen verbleibt, und Sie können ein kleines steuerfreies Gehalt mit Dividenden kombinieren. Ist Ihr Einkommen noch gering oder unregelmäßig, können die zusätzlichen Compliance-Kosten einer Gesellschaft die Steuerersparnis übersteigen. Für das vollständige Bild der laufenden Kosten siehe unseren Leitfaden zu den Kosten der Zypern-Gesellschaftsgründung.
Wie wird eine Zypern-Gesellschaft für Remote-Gründer besteuert?
Ab dem 1. Januar 2026 zahlt eine Zypern-Gesellschaft 15% Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne. Dividendeneinkünfte, die die Gesellschaft erhält, sind in der Regel steuerfrei, und Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren sind von der Steuer befreit. Wird der Gewinn an einen Eigentümer ohne Domizil ausgeschüttet, fällt keine Sonderverteidigungsabgabe an, sodass Dividenden Sie in Zypern steuerfrei erreichen.
Die Sonderverteidigungsabgabe (Special Defence Contribution, SDC) ist eine zyprische Steuer auf bestimmte passive Einkünfte wie Dividenden und Zinsen. Für in Zypern steuerlich ansässige Personen mit Domizil beträgt die SDC auf Dividenden ab 2026 5%. Ansässige ohne Domizil sind befreit, was die zentrale Ersparnis ist, die Zypern für Remote-Gründer attraktiv macht. Details finden Sie in unserem Leitfaden zur zyprischen Non-Dom-Steueransässigkeit.
Damit Ihre Gesellschaft in Zypern steuerlich ansässig ist und Abkommensvorteile genießt, sollten ihre Geschäftsleitung und Kontrolle in Zypern ausgeübt werden. Ab 2026 gilt eine in Zypern gegründete Gesellschaft zudem als in Zypern steuerlich ansässig, sofern sie nicht nach einem Abkommen anderswo ansässig ist. Wenn Sie der alleinige, in Zypern lebende Gründer sind, ist dies meist unproblematisch; wachsende Strukturen sollten jedoch echte Substanz in Betracht ziehen. Unser Leitfaden zur Besteuerung von Zypern-Gesellschaften behandelt die umfassenderen Körperschaftsregeln.
Substanz und der Ort, an dem Sie tatsächlich arbeiten
Eine Zypern-Gesellschaft funktioniert am besten, wenn der Gründer tatsächlich in Zypern lebt und das Unternehmen von dort aus leitet. Wenn Sie weiterhin die meiste Zeit in einem anderen Land verbringen und dort Entscheidungen treffen, kann dieses Land Besteuerungsrechte an der Gesellschaft oder Ihrem Einkommen geltend machen. Richten Sie Ihre Struktur danach aus, wo Sie sich wirklich befinden.
Was ist der Non-Dom-Status und die 60-Tage-Regel?
Der Non-Dom-Status bedeutet, dass Sie in Zypern steuerlich ansässig, aber nicht in Zypern domiziliert sind, was Sie bis zu 17 Jahre lang von der SDC auf weltweite Dividenden und Zinsen befreit. Die 60-Tage-Regel ist eine Möglichkeit, in Zypern steuerlich ansässig zu werden: Verbringen Sie mindestens 60 Tage in Zypern und erfüllen Sie eine Reihe von Anknüpfungsvoraussetzungen, ohne 183 Tage anderswo zu verbringen.
Die Voraussetzungen der 60-Tage-Regel
- Verbringen Sie mindestens 60 Tage im Steuerjahr in Zypern.
- Verbringen Sie in diesem Jahr nicht mehr als 183 Tage in einem einzigen anderen Land.
- Sie sind für dasselbe Jahr in keinem anderen Land steuerlich ansässig.
- Sie üben eine Geschäftstätigkeit aus, sind angestellt oder bekleiden während des Jahres ein Amt in einer Zypern-Gesellschaft.
- Sie unterhalten einen ständigen Wohnsitz in Zypern, im Eigentum oder gemietet.
Die 60-Tage-Regel eignet sich für ortsunabhängige Personen, die zwischen Ländern wechseln, ohne irgendwo lange zu bleiben. Wenn Sie mindestens 183 Tage in Zypern verbringen, sind Sie nach der Standard-183-Tage-Regel steuerlich ansässig und benötigen den 60-Tage-Test nicht. Der Besitz oder die Miete einer Zypern-Gesellschaft und eines dortigen Wohnsitzes unterstützt die 60-Tage-Voraussetzungen auf natürliche Weise.
Der Non-Dom-Status gilt bis zu 17 Jahre, und die Reform von 2026 fügte zwei optionale Fünf-Jahres-Verlängerungen zu je 250.000 € hinzu, bis zu einem Maximum von 27 Jahren. Eine Person gilt nach 17 von 20 Jahren steuerlicher Ansässigkeit als in Zypern domiziliert. Beiträge zum Allgemeinen Gesundheitssystem fallen auf Einkünfte an und sollten eingeplant werden.
Wie funktioniert das steuerfreie Gehaltsband von 22.000 €?
2026 werden die ersten 22.000 € des Einkommens einer Person mit 0% besteuert, gegenüber zuvor 19.500 €. Ein Gründer, der eine Zypern-Gesellschaft führt, kann sich daher ein Gehalt bis zu diesem Band ohne persönliche Einkommensteuer auszahlen und weiteren Gewinn als Dividenden entnehmen, die für Non-Doms von der SDC befreit sind. Einkommen über 22.000 € wird zu progressiven Sätzen besteuert.
| Zu versteuerndes Einkommensband | Satz |
|---|---|
| Bis 22.000 € | 0% |
| 22.001 € bis 32.000 € | 20% |
| 32.001 € bis 42.000 € | 25% |
| 42.001 € bis 72.000 € | 30% |
| Über 72.000 € | 35% |
Eine gängige Struktur ist ein moderates Gehalt innerhalb oder nahe dem steuerfreien Band, ergänzt durch Dividenden. Da Non-Doms keine SDC auf Dividenden zahlen, kann dies zu einem niedrigen effektiven Gesamtsteuersatz auf den Gesellschaftsgewinn führen, der bereits mit 15% Körperschaftsteuer belastet wurde. Neue steuerlich in Zypern ansässige Personen, die über 55.000 € pro Jahr aus einer erstmaligen Beschäftigung in Zypern verdienen, können zudem eine 50%-Befreiung für Beschäftigungseinkünfte im Rahmen einer gesonderten bestehenden Regelung in Anspruch nehmen.
Was gilt für die Umsatzsteuer bei der Rechnungsstellung an internationale Kunden?
Eine Zypern-Gesellschaft muss sich für die Umsatzsteuer registrieren, sobald der steuerpflichtige Umsatz in einem beliebigen rollierenden Zeitraum von 12 Monaten 15.600 € übersteigt. Der Regelsteuersatz beträgt 19%. Viele Dienstleistungen an Geschäftskunden in anderen EU-Ländern werden über VIES abgewickelt, und grenzüberschreitende B2C-Verkäufe können über den One-Stop-Shop gemeldet werden, sodass die meisten Rechnungen an ausländische Kunden keine zyprische Umsatzsteuer tragen.
Sie können sich auch freiwillig unterhalb der Schwelle registrieren, was Ihnen den Vorsteuerabzug auf Geschäftskosten ermöglicht. Bei B2B-Lieferungen an umsatzsteuerlich registrierte EU-Unternehmen wird die Umsatzsteuernummer des Kunden im EU-VIES-System validiert, bevor der Nullsatz angewendet wird. Für grenzüberschreitende digitale B2C-Verkäufe gilt eine EU-weite Schwelle für Fernverkäufe von 10.000 €, oberhalb derer in der Regel die Meldung über den One-Stop-Shop gilt. Unser Leitfaden zur zyprischen Umsatzsteuerregistrierung erklärt die Mechanik.
Umsatzsteuererklärungen werden in der Regel vierteljährlich und VIES-Meldungen monatlich eingereicht. Eine zyprische Umsatzsteuernummer hat das Format CY, gefolgt von acht Ziffern und einem Buchstaben. Saubere Aufzeichnungen darüber, wer Ihre Kunden sind und wo sie ansässig sind, sind unerlässlich, um jeder Rechnung die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung zuzuordnen.
Wie gründen Sie als Remote-Gründer eine Zypern-Gesellschaft?
Eine Zypern-Gesellschaft zu gründen bedeutet, über einen zugelassenen zyprischen Rechtsanwalt eine private, durch Aktien beschränkte Gesellschaft zu gründen. Sie benötigen mindestens einen Gesellschafter, einen Direktor, einen Gesellschaftssekretär und einen eingetragenen Sitz in Zypern. Die Gründungsgebühr des Registers beträgt 165 €, und eine unkomplizierte Gesellschaft ist in der Regel in etwa 5 bis 10 Arbeitstagen gegründet.
- Eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung benötigt mindestens einen Gesellschafter und einen Direktor, die dieselbe nicht ansässige Person sein können.
- Es gibt kein gesetzliches Mindeststammkapital; ein üblicher Betrag sind 1.000 €, aufgeteilt in 1.000 Anteile zu je 1 €.
- Nur ein zugelassener zyprischer Rechtsanwalt darf die Gründungsurkunde und Satzung sowie die Gründungserklärung erstellen und einreichen.
- Eine beschleunigte Bearbeitung ist gegen einen Aufpreis von 100 € beim Register möglich.
- Die jährliche staatliche Gesellschaftsabgabe von 350 € wurde ab 2024 abgeschafft, sodass keine jährliche Gebühr anfällt, um die Gesellschaft aktiv zu halten.
- Die wirtschaftlich Berechtigten müssen im Register der wirtschaftlichen Eigentümer des Registers eingetragen werden, das nicht in gleicher Weise öffentlich ist wie das Gesellschaftsregister.
Laufend führt die Gesellschaft Buchhaltungsunterlagen, erstellt Jahresabschlüsse und reicht eine jährliche Erklärung (Annual Return) sowie eine Körperschaftsteuererklärung ein. Kleinere Gesellschaften können anstelle einer vollständigen Prüfung für ein leichteres Review-Engagement in Frage kommen, wenn sie zwei aufeinanderfolgende Jahre unter den maßgeblichen Umsatz- und Vermögensgrenzen bleiben. Planen Sie ein Firmenkonto bei einer Bank oder einem E-Geld-Institut ein, das gründliche Know-Your-Customer-Prüfungen erfordert. Zu den Gesamtkosten siehe unseren Leitfaden zu den Kosten der Zypern-Gesellschaftsgründung.
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich eine Zypern-Gesellschaft, um das Digital-Nomad-Visum zu erhalten?
Nein. Das zyprische Digital-Nomad-Visum ist für Personen konzipiert, die remote für ausländische Arbeitgeber oder Kunden arbeiten, sodass eine Zypern-Gesellschaft nicht erforderlich ist und Inhaber ohnehin keine in Zypern registrierten Gesellschaften bedienen dürfen. Eine Zypern-Gesellschaft ist eine gesonderte, optionale Entscheidung darüber, wie Sie Ihre Geschäftseinkünfte strukturieren und besteuern. Viele Nomaden beginnen mit dem Visum und gründen eine Gesellschaft, sobald Einkommen und Ansässigkeitspläne konkreter werden.
Können EU-Bürger das zyprische Digital-Nomad-Visum nutzen?
Nein, und sie müssen es nicht. EU- und EWR-Bürger genießen Freizügigkeit und können daher ohne das Digital-Nomad-Visum nach Zypern umziehen und ihren Wohnsitz direkt anmelden. Die Visaregelung mit ihrer Grenze von rund 3.500 € Nettoeinkommen pro Monat und dem Kontingent besteht speziell für Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger, die andernfalls nicht das Recht hätten, remote aus Zypern zu leben und zu arbeiten.
Wie viel Steuer zahle ich tatsächlich über eine Zypern-Gesellschaft?
Die Gesellschaft zahlt ab 2026 15% Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn. Sind Sie eine in Zypern steuerlich ansässige Person ohne Domizil, tragen die von Ihnen entnommenen Dividenden keine Sonderverteidigungsabgabe, und Ihre ersten 22.000 € Gehalt werden mit 0% besteuert. Zusammen kann dies einen niedrigen effektiven Gesamtsatz ergeben, wobei Ihre genaue Situation von Gehalt, Dividenden und persönlichen Umständen abhängt, holen Sie daher individuelle Beratung ein.
Was ist die 60-Tage-Regel und gilt sie für mich?
Mit der 60-Tage-Regel können Sie in Zypern steuerlich ansässig werden, indem Sie mindestens 60 Tage in Zypern verbringen, anderswo nicht steuerlich ansässig sind, in keinem einzigen anderen Land mehr als 183 Tage verbringen, eine Zypern-Gesellschaft führen oder für sie tätig sind und einen ständigen Wohnsitz in Zypern unterhalten. Sie eignet sich für wirklich ortsunabhängige Personen, die sich während des Jahres in keinem Land lange aufhalten.
Darf ich mit dem Digital-Nomad-Visum Kunden in Zypern bedienen?
Nein. Eine zentrale Voraussetzung des Digital-Nomad-Visums ist, dass Ihre Arbeit Arbeitgebern oder Kunden außerhalb Zyperns dient. Sie dürfen im Rahmen der Regelung keine Dienstleistungen für in Zypern registrierte Gesellschaften oder Personen erbringen. Möchten Sie mit dem lokalen Markt arbeiten, benötigen Sie eine andere aufenthalts- und geschäftsrechtliche Gestaltung, die Sie besprechen sollten, bevor Sie sich auf Einkünfte aus Zypern verlassen.
Ist die persönliche freiberufliche Tätigkeit jemals besser als eine Zypern-Gesellschaft?
Ja, bei niedrigerem oder unregelmäßigem Einkommen. Ein Einzelunternehmer vermeidet Kosten für Gründung, Prüfung und jährliche Einreichungen, und die ersten 22.000 € Einkommen sind weiterhin steuerfrei. Sobald das Einkommen stetig ist oder wächst, überwiegen der Körperschaftsteuersatz von 15%, steuerfreie Non-Dom-Dividenden und die beschränkte Haftung meist den zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die richtige Wahl hängt von Einkommenshöhe, Risiko und Reinvestitionsplänen ab.
Wann muss sich meine Zypern-Gesellschaft für die Umsatzsteuer registrieren?
Die Registrierung ist verpflichtend, sobald der steuerpflichtige Umsatz in einem beliebigen rollierenden Zeitraum von 12 Monaten 15.600 € übersteigt oder wenn Sie erwarten, diese Grenze innerhalb der nächsten 30 Tage zu überschreiten. Der Regelsteuersatz beträgt 19%. Viele Rechnungen an ausländische Geschäftskunden werden über VIES abgewickelt und tragen keine zyprische Umsatzsteuer. Sie können sich auch freiwillig unterhalb der Schwelle registrieren, um die Vorsteuer auf Ihre Geschäftskosten zurückzufordern.
Wie lange dauert die Gründung einer Zypern-Gesellschaft?
Eine unkomplizierte private Gesellschaft mit beschränkter Haftung dauert von Anfang bis Ende in der Regel etwa 5 bis 10 Arbeitstage, sobald der Name genehmigt ist. Die Namensgenehmigung allein dauert typischerweise 3 bis 5 Arbeitstage, und eine beschleunigte Bearbeitung ist gegen einen Aufpreis von 100 € möglich. Die Eröffnung eines Firmenkontos bei einer Bank oder einem E-Geld-Institut läuft parallel und kann den Zeitrahmen verlängern, da Banken strenge Know-Your-Customer-Prüfungen anwenden.

Gründer
Sergios CharalambousLawyer — Cyprus & Athens Bar, Corporate & Tax Law
Sergios Charalambous gründete Cyprus Company Formation, um internationalen Gründern, Unternehmern und sich neu ansiedelnden Unternehmen einen einzigen, koordinierten Weg durch die Gründung einer zyprischen Gesellschaft, die Besteuerung und die laufende Compliance zu bieten. Er ist Mitglied sowohl der Rechtsanwaltskammer Zypern als auch der Rechtsanwaltskammer Athen.
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