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Die zyprische Holdinggesellschaft: Ein Leitfaden 2026 zu Steuern, Vorteilen und Gründung

Eine zyprische Holdinggesellschaft ist eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Anteile an Tochtergesellschaften und anderen Vermögenswerten hält. Im Jahr 2026 vereint sie ein Schachtelprivileg auf Dividenden und Anteilsveräußerungen, 0 % Quellensteuer auf ausgehende Zahlungen, EU-Mitgliedschaft und ein Netz von über 65 Abkommen und ist damit ein führendes internationales Holdinginstrument.

Sergios Charalambous

Geprüft von

Sergios Charalambous

Lawyer — Cyprus & Athens Bar, Corporate & Tax Law · Zuletzt geprüft 2026-07-19

Das Wichtigste in Kürze

  • Von einer zyprischen Holdinggesellschaft erhaltene Dividendeneinkünfte sind in der Regel von der Körperschaftsteuer befreit, vorbehaltlich der Bedingungen.
  • Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren wie Aktien und Anleihen sind in Zypern steuerfrei.
  • Die Quellensteuer auf ausgehende Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an Gebietsfremde beträgt in der Regel 0 %.
  • Die Körperschaftsteuer beträgt ab dem 1. Januar 2026 15 % und richtet sich damit nach der Mindeststeuer gemäß OECD-Säule Zwei.
  • Zypern ist EU-Mitglied mit Zugang zur Mutter-Tochter-Richtlinie sowie zur Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie und über 65 Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Die fiktive Gewinnausschüttung wird für ab dem 1. Januar 2026 erzielte Gewinne abgeschafft, sodass Gewinne unbegrenzt einbehalten werden können.
  • Abkommens- und Richtlinienvorteile hängen von echter wirtschaftlicher Substanz sowie von Geschäftsleitung und Kontrolle in Zypern ab.

Was ist eine zyprische Holdinggesellschaft?

Eine zyprische Holdinggesellschaft ist eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Anteilen, gegründet nach dem Gesellschaftsrecht, Cap. 113, deren Hauptzweck darin besteht, Anteile an Tochtergesellschaften oder anderen Vermögenswerten zu halten, anstatt selbst Handel zu treiben. Sie zentralisiert das Eigentum eines Konzerns und leitet Dividenden, Kapitalgewinne und Finanzierungen durch ein einziges EU-ansässiges, steuereffizientes Instrument.

In der Praxis dient dieselbe Ltd-Struktur, die für jede zyprische Gesellschaft verwendet wird, auch als Holdco. Sie benötigt mindestens einen Gesellschafter, einen Direktor, einen Gesellschaftssekretär und einen eingetragenen Geschäftssitz in Zypern. Eine Holdinggesellschaft benötigt in der Regel keine Umsatzsteuerregistrierung, sofern sie nicht auch steuerpflichtige Leistungen erbringt, sodass sie administrativ leichter ist als eine Handelsgesellschaft.

Was Zypern attraktiv macht, ist nicht die Gesellschaftsform, sondern der steuerliche Rahmen darum herum: ein breites Schachtelprivileg, keine Quellensteuer auf die meisten ausgehenden Zahlungen und Zugang zu EU-Richtlinien. Zusammen ermöglichen diese es einem Konzern, Gewinne nach oben zu verlagern und mit minimalem Verlust zu reinvestieren oder auszuschütten, sofern die Struktur echte Substanz aufweist.

Ist Zypern im Jahr 2026 eine gute Jurisdiktion für eine Holdinggesellschaft?

Ja. Zypern bleibt 2026 eine der wettbewerbsfähigsten EU-Holdingjurisdiktionen. Es bietet ein Schachtelprivileg auf Dividenden und Anteilsgewinne, 0 % Quellensteuer auf ausgehende Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, Zugang zu EU-Richtlinien, über 65 Doppelbesteuerungsabkommen und einen Körperschaftsteuersatz von 15 %, alles innerhalb eines Rechtssystems nach englischem Common Law.

Zypern ist seit 2004 EU-Mitglied und trat 2008 der Eurozone bei. Englisch ist im Geschäftsverkehr weit verbreitet, und das Rechtssystem beruht auf dem englischen Common Law, was Dokumentation und grenzüberschreitende Transaktionen für internationale Berater vertraut macht. Diese Faktoren verringern Reibung, wenn eine zyprische Holdco über Tochtergesellschaften in Europa, dem Nahen Osten und darüber hinaus steht.

VorteilWas er bedeutetStand 2026
Schachtelprivileg auf DividendenDividendeneinkünfte von Tochtergesellschaften werden in der Regel nicht besteuertIn der Regel steuerfrei, vorbehaltlich der Bedingungen
Befreiung bei AnteilsveräußerungenGewinn aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren ist steuerfreiIn Zypern steuerfrei
Ausgehende QuellensteuerAuf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an Gebietsfremde einbehaltene SteuerIn der Regel 0 %
Zugang zu EU-RichtlinienMutter-Tochter- sowie Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie senken grenzüberschreitende QuellensteuerVerfügbar als EU-Mitglied
AbkommensnetzReduzierte ausländische Quellensteuer und StreitbeilegungÜber 65 Doppelbesteuerungsabkommen
KörperschaftsteuerSatz auf etwaigen steuerpflichtigen zyprischen Gewinn15 % ab dem 1. Januar 2026
GewinneinbehaltMöglichkeit, Gewinne in der Gesellschaft zu belassen statt auszuschüttenKeine DDD auf Gewinne ab 2026
Wichtigste Vorteile einer zyprischen Holdinggesellschaft (2026)

Einordnung des Satzes

Die Körperschaftsteuer stieg zum 1. Januar 2026 von 12,5 % auf 15 %, um sich nach der globalen Mindeststeuer gemäß OECD-Säule Zwei zu richten. Für eine reine Holdinggesellschaft greift dieser Satz selten, da die meisten Holdingeinkünfte (qualifizierende Dividenden und Anteilsgewinne) steuerfrei sind und nicht mit 15 % besteuert werden.

Wie wird eine zyprische Holdinggesellschaft besteuert?

Eine zyprische Holdinggesellschaft wird günstig besteuert, da ihre wichtigsten Einkommensströme weitgehend steuerfrei sind. Erhaltene qualifizierende Dividenden sind in der Regel von der Körperschaftsteuer befreit, Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren sind steuerfrei, und ausgehende Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an Gebietsfremde unterliegen in der Regel 0 % Quellensteuer. Nur nicht befreite Handelsgewinne erreichen den Satz von 15 %.

Die nachstehende Tabelle zeigt, wie die wichtigsten Ströme durch eine Holdco behandelt werden. Das Muster ist konsistent: Einkünfte aus Beteiligungen sind in der Regel geschützt, und Zahlungen an gebietsfremde Eigentümer und Kreditgeber verlassen Zypern ohne Quellensteuer. Genau das ermöglicht es einem Konzern, Wert in Zypern zu bündeln, ohne verborgene Steuerkosten aufzubauen.

EinkommensstromRichtungZyprische steuerliche Behandlung
Dividenden von TochtergesellschaftenEingehendIn der Regel steuerfrei unter dem Schachtelprivileg
Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen an TochtergesellschaftenEingehendSteuerfrei (Veräußerung von Wertpapieren)
Zinsen mit HandelscharakterEingehendSteuerpflichtig mit 15 % CIT (Finanzierungsgesellschaften)
Dividenden an gebietsfremde GesellschafterAusgehend0 % Quellensteuer
Zinsen an gebietsfremde KreditgeberAusgehend0 % Quellensteuer
Lizenzgebühren für außerhalb Zyperns genutzte RechteAusgehend0 % Quellensteuer
Wie verschiedene Einkommensströme durch eine zyprische Holdco besteuert werden (2026)

Zwei Vorbehalte gelten. Erstens kann eine begrenzte Abwehr-Quellensteuer auf Zahlungen an Gesellschaften in EU-gelisteten oder niedrig besteuerten Jurisdiktionen im Rahmen von Missbrauchsbekämpfungsregeln anfallen, prüfen Sie also den Standort des Empfängers. Zweitens ist eine zyprische Gesellschaft nur dann steuerlich ansässig und für diese Vorteile berechtigt, wenn Geschäftsleitung und Kontrolle in Zypern liegen. Eine ausführlichere Behandlung finden Sie in unserem Leitfaden zur zyprischen Unternehmensbesteuerung.

Abwehr-Quellensteuer

Der allgemeine ausgehende Satz von 0 % hat eine Ausnahme: Zahlungen an Gesellschaften in EU-gelisteten oder niedrig besteuerten Jurisdiktionen können eine Abwehr-Quellensteuer als Missbrauchsbekämpfungsmaßnahme auslösen. Prüfen Sie den Steuerstatus jedes Zahlungsempfängers, bevor Sie eine Zahlung als steuerfrei behandeln, und lassen Sie sich zu aktuellen Listenpositionen beraten.

Was ist das Schachtelprivileg und wie qualifizieren Sie sich dafür?

Das Schachtelprivileg ist die Regel, die es einer zyprischen Holdinggesellschaft ermöglicht, Dividenden aus ihren Beteiligungen zu erhalten und Anteile ohne zyprische Steuer zu veräußern. Dividendeneinkünfte sind in der Regel von der Körperschaftsteuer befreit, und Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren wie Aktien, Anleihen und ähnlichen Instrumenten sind steuerfrei, vorbehaltlich der Missbrauchsbekämpfungsbedingungen.

Unter dem Oberbegriff stehen zwei unterschiedliche Vergünstigungen. Die erste befreit eingehende Dividenden von Tochtergesellschaften. Die zweite befreit Kapitalgewinne, wenn die Holdco diese Anteile später verkauft. Da beide gelten, kann eine zyprische Holdco einen Vermögenswert halten, während des Eigentums steuerfrei Dividenden vereinnahmen und beim Verkauf steuerfrei aussteigen, sofern das Wertpapier nicht überwiegend durch zyprisches unbewegliches Vermögen unterlegt ist.

ElementAllgemeine BedingungHinweise
Eingehende DividendenIn der Regel von der Körperschaftsteuer befreitVorbehaltlich Missbrauchsbekämpfungs- und Listenregeln
Veräußerung von WertpapierenGewinne in Zypern steuerfreiGilt für Aktien, Anleihen und ähnliche Wertpapiere
Immobilienreiche AnteileDie Befreiung deckt zyprische immobilienreiche Anteile möglicherweise nicht abKapitalertragsteuer kann auf den Wert zyprischer Immobilien anfallen
Standort des ZahlersAchten Sie auf Tochtergesellschaften in gelisteten JurisdiktionenMissbrauchsbekämpfung kann die Dividendenbefreiung einschränken
Steuerliche Ansässigkeit der HoldcoGeschäftsleitung und Kontrolle müssen in Zypern liegenSubstanz untermauert die Befreiung in der Praxis
Schachtelprivileg: Überblick über die Qualifizierungsbedingungen

Beachten Sie das Zusammenspiel mit der Kapitalertragsteuer (Capital Gains Tax, CGT). Die zyprische CGT wird nur mit 20 % auf Gewinne aus in Zypern belegenem unbeweglichem Vermögen und auf Anteile an Gesellschaften erhoben, die in Zypern immobilienreich sind. Eine Holdco, die Anteile an gewöhnlichen Handelstöchtern verkauft, fällt außerhalb der CGT und innerhalb der Wertpapierbefreiung, sodass der Gewinn steuerfrei ist. Prüfen Sie stets die aktuellen Schwellenwerte und Bedingungen, bevor Sie sich auf eine Befreiung verlassen.

Erhebt Zypern Quellensteuer auf ausgehende Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren?

In der Regel nein. Zypern erhebt 0 % Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die an Gebietsfremde gezahlt werden, wobei sich Lizenzgebühren auf Rechte beziehen, die außerhalb Zyperns genutzt werden. Dies ermöglicht es einer Holdinggesellschaft, Gewinne an ausländische Muttergesellschaften und Gesellschafter auszuschütten und konzerninterne Darlehen zu bedienen, ohne zyprische Steuerkosten an der Quelle, vorbehaltlich begrenzter Abwehrausnahmen.

Dieser Nullsatz gilt unabhängig davon, wo der gebietsfremde Empfänger ansässig ist, was ungewöhnlich und wertvoll ist. Viele Jurisdiktionen behalten ohne Abkommen 15 % oder mehr auf ausgehende Dividenden ein. Eine zyprische Holdco verringert daher die Notwendigkeit, sich allein für die Ausschüttung von Gewinnen auf Abkommensvergünstigungen zu verlassen, obwohl Abkommen und EU-Richtlinien für die im Land der Tochtergesellschaft erhobene Steuer weiterhin von Bedeutung sind.

  • Dividenden an gebietsfremde Gesellschafter: in der Regel 0 % Quellensteuer.
  • Zinsen an gebietsfremde Kreditgeber: in der Regel 0 % Quellensteuer.
  • Lizenzgebühren für außerhalb Zyperns verwertete Rechte: in der Regel 0 % Quellensteuer.
  • Ausnahme: Abwehr-Quellensteuer auf Zahlungen an EU-gelistete oder niedrig besteuerte Jurisdiktionen.

Wie helfen die EU-Mitgliedschaft und das Abkommensnetz einer zyprischen Holdco?

Die EU-Mitgliedschaft verschafft einer zyprischen Holdinggesellschaft Zugang zur Mutter-Tochter-Richtlinie und zur Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie, die die Quellensteuer auf qualifizierende Ströme zwischen EU-Konzerngesellschaften reduzieren oder beseitigen können. Kombiniert mit über 65 Doppelbesteuerungsabkommen minimiert dies die ausländische Steuer, wenn Tochtergesellschaften Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren an die Holdco zahlen.

Beide wirken zusammen. Die EU-Richtlinien senken die Quellensteuer auf innergemeinschaftliche Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, wenn die Bedingungen erfüllt sind, sodass Gewinne von EU-Tochtergesellschaften mit wenig oder keinem Verlust die Holdco erreichen können. Das Abkommensnetz erstreckt ähnliche Vergünstigungen auf Nicht-EU-Jurisdiktionen und bietet Mechanismen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung und zur einheitlichen Einordnung von Einkünften.

Vorteile der EU-Richtlinien

  • Mutter-Tochter-Richtlinie: reduziert oder beseitigt die Quellensteuer auf qualifizierende Dividenden zwischen EU-Mutter- und Tochtergesellschaften.
  • Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie: reduziert oder beseitigt die Quellensteuer auf qualifizierende Zins- und Lizenzgebührenzahlungen zwischen verbundenen EU-Gesellschaften.
  • Beide erfordern, dass die Holdco eine echte, mit Substanz ausgestattete EU-Steueransässige ist und kein Durchlaufvehikel.

Richtlinien gelten nicht automatisch

Die Vergünstigungen aus Richtlinien und Abkommen hängen von der wirtschaftlichen Berechtigung (Beneficial Ownership) und Missbrauchsbekämpfungstests ab. Eine Holdco, die allein zur Erlangung eines niedrigeren Quellensteuersatzes ohne echte Tätigkeit genutzt wird, riskiert die Versagung der Vergünstigung. Der Aufbau echter Substanz ist die praktische Absicherung, wie in unserem Leitfaden zu den zyprischen Substanzanforderungen behandelt.

Kann eine zyprische Holdinggesellschaft Gewinne ohne fiktive Ausschüttung einbehalten?

Ja. Die fiktive Gewinnausschüttung (DDD) wird für ab dem 1. Januar 2026 erzielte Gewinne abgeschafft, sodass eine zyprische Holdinggesellschaft Gewinne aus 2026 und späteren Jahren unbegrenzt einbehalten und reinvestieren kann, ohne eine fiktive Ausschüttungsbelastung. Die DDD gilt weiterhin auf Übergangsbasis für Gewinne aus 2024 und 2025, die gesondert zu handhaben sind.

Die DDD war eine Regel, die einen Teil der nicht ausgeschütteten Gewinne nach einem festgelegten Zeitraum so behandelte, als wären sie ausgeschüttet worden, und den Sonderverteidigungsbeitrag (SDC) auslöste. Ihre Abschaffung für Gewinne ab 2026 bedeutet, dass eine Holdco Erträge für künftige Akquisitionen oder Reinvestitionen ansammeln kann, ohne einen künstlichen Steuerauslöser. Dies verbessert Zypern als Basis für den Aufbau und das Halten von Wert über die lange Sicht.

Für einzelne Gesellschafter verbesserte sich auch das SDC-Bild: Der SDC auf Dividenden für in Zypern steuerlich ansässige und domizilierte Privatpersonen sank für ab 2026 erzielte Gewinne von 17 % auf 5 %, während nicht domizilierte Privatpersonen vom SDC auf Dividenden und Zinsen befreit bleiben. Diese Punkte sind wichtig bei der Planung, wie und wann Gewinne aus der Struktur entnommen werden.

Was sind die besten Anwendungsfälle für eine zyprische Holdinggesellschaft?

Eine zyprische Holdinggesellschaft eignet sich für drei wesentliche Anwendungsfälle: als Konzernholding über operativen Tochtergesellschaften, zum Halten von geistigem Eigentum und als EU-Zugangs- und Investitionsplattform. In jedem Fall verringern das Schachtelprivileg, 0 % ausgehende Quellensteuer und der Zugang zu Richtlinien die steuerliche Reibung beim grenzüberschreitenden Halten und Finanzieren von Vermögenswerten.

Konzernholding

Über operativen Tochtergesellschaften eingesetzt, bündelt eine zyprische Holdco das Eigentum, vereinnahmt Dividenden weitgehend steuerfrei und kann Investitionen durch steuerfreie Anteilsverkäufe abstoßen. Sie verschafft einem Konzern eine einzige EU-ansässige Muttergesellschaft für Abkommens- und Richtlinienzwecke und ein sauberes Vehikel für künftige Kapitalbeschaffung oder Umstrukturierung.

IP-Holdinggesellschaft

Für geistiges Eigentum bietet Zypern zusätzlich das IP-Box-Regime, einen fiktiven Abzug von 80 % auf qualifizierende IP-Gewinne, der einen effektiven Satz von nur etwa 2,5 % bis 3 % erzeugen kann. Kombiniert mit 0 % Quellensteuer auf ausgehende Lizenzgebühren für außerhalb Zyperns genutzte Rechte macht dies eine zyprische Holdco zu einem starken Standort für Lizenzeinkünfte.

EU-Zugangs- und Investitionsplattform

  • Eine einzige EU-ansässige Muttergesellschaft, die Partner und Banken in der gesamten Union anerkennen.
  • Eine Basis, um mithilfe von Richtlinien- und Abkommensvergünstigungen in die EU und aus ihr heraus zu investieren.
  • Steuerfreie Veräußerung von Wertpapieren, was spätere Ausstiege und Umstrukturierungen erleichtert.
  • Unbegrenzter Gewinneinbehalt zur Reinvestition, nachdem die DDD für Gewinne ab 2026 abgeschafft wurde.

Wie gründen Sie eine zyprische Holdinggesellschaft?

Sie gründen eine zyprische Holdinggesellschaft, indem Sie eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Anteilen über einen zugelassenen zyprischen Rechtsanwalt gründen, der die Satzung (Memorandum and Articles of Association) und die HE1-Erklärung erstellt und beim Handelsregister einreicht. Eine unkomplizierte Gründung dauert von Anfang bis Ende in der Regel etwa 5 bis 10 Arbeitstage.

  1. Reservieren Sie den Firmennamen beim Handelsregister; die Namensgenehmigung dauert typischerweise 3 bis 5 Arbeitstage, mit verfügbaren beschleunigten Optionen.
  2. Beauftragen Sie einen zugelassenen zyprischen Rechtsanwalt mit der Erstellung der auf einen Holdingzweck zugeschnittenen Satzung (Memorandum and Articles of Association).
  3. Bestellen Sie mindestens einen Direktor, einen Gesellschaftssekretär und einen eingetragenen Geschäftssitz in Zypern und legen Sie die Beteiligung fest (typisches ausgegebenes Kapital sind etwa 1.000 Anteile zu je 1 Euro).
  4. Reichen Sie die Gründungsunterlagen und die HE1-Erklärung ein; die amtliche Gründungsgebühr des Registers für eine Gesellschaft mit Stammkapital beträgt 165 Euro, wobei eine beschleunigte Bearbeitung für zusätzliche 100 Euro verfügbar ist.
  5. Melden Sie die wirtschaftlich Berechtigten beim Transparenzregister des Handelsregisters an.
  6. Sorgen Sie für Substanz: einen mehrheitlich in Zypern ansässigen Verwaltungsrat, in Zypern abgehaltene Verwaltungsratssitzungen und ein physisches Büro, damit die Gesellschaft steuerlich ansässig ist und Abkommens- und Richtlinienvorteile nutzen kann.
  7. Eröffnen Sie ein Firmen- oder EMI-Konto und schließen Sie etwaige für den Konzern erforderliche Steuerregistrierungen ab.

Die Stempelsteuer auf Gründungsunterlagen wurde zum 1. Januar 2026 abgeschafft, und die jährliche Gesellschaftsabgabe von 350 Euro wurde ab 2024 abgeschafft, sodass die laufenden staatlichen Kosten niedriger sind als in der Vergangenheit. Die Honorare variieren je nach Anbieter und Umfang und werden von Positionen wie eingetragenem Geschäftssitz, Nominee-Diensten, Buchhaltung und Unterstützung bei der Kontoeröffnung bestimmt. Wenn Sie im Ausland ansässig sind, siehe unseren Leitfaden zur Gründung einer zyprischen Gesellschaft als Gebietsfremder.

Warum ist Substanz für eine zyprische Holdinggesellschaft wichtig?

Substanz ist wichtig, weil die zyprische steuerliche Ansässigkeit sowie der Zugang zu Abkommens- und EU-Richtlinienvorteilen davon abhängen, dass Geschäftsleitung und Kontrolle tatsächlich in Zypern ausgeübt werden. Eine Holdco ohne echte Präsenz riskiert, ihre Befreiungen zu verlieren, unter ausländischen Missbrauchsbekämpfungsregeln wie CFC und ATAD angegriffen zu werden und Schwierigkeiten zu haben, Bankverbindungen zu eröffnen und zu halten.

Ab 2026 gilt zudem ein Gründungstest: Eine in Zypern gegründete Gesellschaft ist in Zypern steuerlich ansässig, es sei denn, sie gilt nach einem Doppelbesteuerungsabkommen als anderswo steuerlich ansässig. Dennoch bleibt echte Substanz die praktische Grundlage, um die Struktur gegen Angriffe wegen des Orts der tatsächlichen Geschäftsleitung und wegen Betriebsstätten im Ausland zu verteidigen.

  • Eine Mehrheit von Direktoren, die in Zypern steuerlich ansässig sind und tatsächliche Entscheidungen treffen.
  • In Zypern abgehaltene, ordnungsgemäß protokollierte Verwaltungsratssitzungen, bei denen die Strategie vor Ort festgelegt wird.
  • Ein eingetragener und idealerweise physischer Geschäftssitz in Zypern mit lokaler Korrespondenz.
  • Ein von Zypern aus geführtes Bankkonto und in Zypern aufbewahrte wichtige Aufzeichnungen.
  • Der Holdingtätigkeit angemessene lokale Ressourcen; vermeiden Sie Briefkastenkonstruktionen.

Für eine ausführlichere Behandlung dessen, was Aufsichtsbehörden und Banken erwarten und wie viel Präsenz genügt, siehe unseren eigenen Leitfaden zu den zyprischen Substanzanforderungen. Die Substanz von Anfang an richtig aufzusetzen ist weit einfacher, als sie nach einem Angriff nachzurüsten, und sie schützt die Befreiungen, die die Holdinggesellschaft lohnenswert machen.

Häufig gestellte Fragen

Werden von einer zyprischen Holdinggesellschaft erhaltene Dividenden besteuert?

In den meisten Fällen nein. Von einer zyprischen Holdinggesellschaft von ihren Tochtergesellschaften erhaltene Dividendeneinkünfte sind unter dem Schachtelprivileg in der Regel von der Körperschaftsteuer befreit. Die Befreiung unterliegt Missbrauchsbekämpfungsregeln, und begrenzte Einschränkungen können gelten, wenn die zahlende Tochtergesellschaft in einer EU-gelisteten oder niedrig besteuerten Jurisdiktion ansässig ist, prüfen Sie also den Status des Zahlers, bevor Sie sich darauf verlassen.

Besteuert Zypern den Verkauf von Anteilen durch eine Holdinggesellschaft?

In der Regel nein. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, einschließlich Aktien und Anleihen, sind in Zypern steuerfrei, sodass eine Holdco Investitionen in der Regel steuerfrei abstoßen kann. Die Hauptausnahme sind Anteile an Gesellschaften, die in Zypern immobilienreich sind, bei denen eine Kapitalertragsteuer von 20 % auf den Anteil des zyprischen unbeweglichen Vermögens anfallen kann. Prüfen Sie jede Veräußerung anhand der aktuellen Bedingungen.

Welche Quellensteuer fällt an, wenn eine zyprische Holdco Dividenden ins Ausland zahlt?

Zypern wendet in der Regel 0 % Quellensteuer auf Dividenden an, die an gebietsfremde Gesellschafter gezahlt werden, unabhängig vom Empfängerland. Derselbe Satz von 0 % gilt in der Regel für Zinsen und für Lizenzgebühren für außerhalb Zyperns genutzte Rechte. Eine begrenzte Abwehr-Quellensteuer kann auf Zahlungen an Gesellschaften in EU-gelisteten oder niedrig besteuerten Jurisdiktionen anfallen, prüfen Sie also zuerst die Jurisdiktion des Empfängers.

Welchen Körperschaftsteuersatz zahlt eine zyprische Holdinggesellschaft?

Der Körperschaftsteuersatz beträgt ab dem 1. Januar 2026 15 %, angehoben von 12,5 %, und richtet sich nach der Mindeststeuer gemäß OECD-Säule Zwei. Für eine reine Holdinggesellschaft greift dieser Satz selten, da qualifizierende Dividendeneinkünfte und Gewinne aus Wertpapieren steuerfrei sind. Er wird nur für steuerpflichtigen Gewinn relevant, etwa Handelszinsen, die von einer Finanzierungsgesellschaft innerhalb des Konzerns erzielt werden.

Kann eine zyprische Holdinggesellschaft Gewinne einbehalten, statt sie auszuschütten?

Ja. Die fiktive Gewinnausschüttung wird für ab dem 1. Januar 2026 erzielte Gewinne abgeschafft, sodass eine zyprische Holdinggesellschaft Gewinne aus 2026 und späteren Jahren unbegrenzt einbehalten und reinvestieren kann, ohne eine fiktive Ausschüttungsbelastung. Gewinne aus 2024 und 2025 bleiben den Übergangsregeln der DDD unterworfen, sodass diese Jahre gesondert geprüft und gehandhabt werden sollten.

Wie viel Substanz benötigt eine zyprische Holdinggesellschaft?

Genug, um zu zeigen, dass Geschäftsleitung und Kontrolle tatsächlich in Zypern ausgeübt werden. In der Praxis bedeutet das eine Mehrheit von in Zypern ansässigen Direktoren, in Zypern abgehaltene und protokollierte Verwaltungsratssitzungen, ein lokales Büro und lokale Aufzeichnungen sowie ein von Zypern aus geführtes Bankkonto. Das Ausmaß skaliert mit der Tätigkeit. Briefkastenkonstruktionen riskieren den Verlust von Abkommens-, Richtlinien- und Ansässigkeitsvorteilen und das Scheitern an Bankprüfungen.

Ist eine zyprische Holdinggesellschaft ein gutes Vehikel zum Halten von geistigem Eigentum?

Oft ja. Neben dem Schachtelprivileg bietet Zypern eine IP-Box mit einem fiktiven Abzug von 80 % auf qualifizierende IP-Gewinne, einem effektiven Satz von nur etwa 2,5 % bis 3 %. Kombiniert mit 0 % Quellensteuer auf ausgehende Lizenzgebühren für außerhalb Zyperns genutzte Rechte macht dies eine zyprische Holdco zu einem wettbewerbsfähigen Standort für Lizenzeinkünfte, vorbehaltlich der Substanz- und Qualifizierungsbedingungen für Vermögenswerte.

Wie lange dauert die Gründung einer zyprischen Holdinggesellschaft?

Eine unkomplizierte Gründung dauert von Anfang bis Ende in der Regel etwa 5 bis 10 Arbeitstage. Die Namensgenehmigung dauert typischerweise 3 bis 5 Arbeitstage, mit beschleunigten Optionen, und die Gründung sowie die Bescheinigungen folgen. Die Eröffnung eines Bank- oder EMI-Kontos läuft parallel und kann den Zeitplan verlängern, wobei EMIs oft innerhalb von Tagen eröffnen und traditionelle Banken länger brauchen.

Sergios Charalambous

Gründer

Sergios Charalambous

Lawyer — Cyprus & Athens Bar, Corporate & Tax Law

Sergios Charalambous gründete Cyprus Company Formation, um internationalen Gründern, Unternehmern und sich neu ansiedelnden Unternehmen einen einzigen, koordinierten Weg durch die Gründung einer zyprischen Gesellschaft, die Besteuerung und die laufende Compliance zu bieten. Er ist Mitglied sowohl der Rechtsanwaltskammer Zypern als auch der Rechtsanwaltskammer Athen.

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