Jährliche Compliance und Buchhaltung in Zypern: die Pflichten einer Zypern-Gesellschaft 2026
Jährliche Compliance und Buchhaltung in Zypern bedeutet, ordnungsgemäße Bücher zu führen, IFRS-Jahresabschlüsse zu erstellen, diese prüfen zu lassen (oder einer Review zu unterziehen, wenn Sie dafür in Frage kommen) und die jährliche Erklärung (Annual Return, HE32), die Körperschaftsteuererklärung (TD4), die Vorauszahlungssteuer sowie etwaige USt- und VIES-Meldungen jedes Jahr fristgerecht einzureichen.

Geprüft von
Sergios CharalambousLawyer — Cyprus & Athens Bar, Corporate & Tax Law · Zuletzt geprüft 2026-07-19
Das Wichtigste in Kürze
- Jede Zypern-Gesellschaft muss ordnungsgemäße Buchhaltungsunterlagen führen und Jahresabschlüsse nach IFRS erstellen.
- Eine gesetzliche Prüfung durch einen zugelassenen zyprischen Abschlussprüfer ist der Standard; kleine Gesellschaften können stattdessen für ein leichteres Review-Engagement in Frage kommen.
- Die Review-Option erfordert für zwei aufeinanderfolgende Jahre einen Umsatz unter 200.000 € (steigend auf 300.000 € für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 6. Februar 2026 beginnen) UND eine Bilanzsumme unter 500.000 €.
- Die jährliche Erklärung (HE32) mit Jahresabschlüssen ist erstmals innerhalb von 18 Monaten nach der Gründung fällig, danach jährlich.
- Die Frist für die Körperschaftsteuererklärung (TD4) verschiebt sich vom 31. März auf den 31. Januar des zweiten Jahres nach dem Geschäftsjahresende, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2026.
- Die Vorauszahlungssteuer (vorläufige Steuer) wird in zwei gleichen Raten am 31. Juli und 31. Dezember gezahlt; eine Unterzahlung unter 75% der endgültigen Steuerschuld löst einen Zuschlag von 10% aus.
- Es gibt keine jährliche Gesellschaftsabgabe von 350 €: Sie wurde 2024 abgeschafft.
Was sind die jährlichen Compliance- und Buchhaltungspflichten einer Zypern-Gesellschaft?
Eine Zypern-Gesellschaft muss ordnungsgemäße Buchhaltungsunterlagen führen, IFRS-Jahresabschlüsse erstellen, eine Prüfung oder eine qualifizierende Review veranlassen und ihre jährliche Erklärung (HE32), Körperschaftsteuererklärung (TD4), Vorauszahlungssteuer sowie etwaige USt- und VIES-Meldungen einreichen. Dies sind wiederkehrende, fristgebundene Pflichten, die jedes Jahr fortbestehen, in dem die Gesellschaft im Register verbleibt.
Jährliche Compliance und Buchhaltung in Zypern ist eher ein Zyklus als eine einmalige Aufgabe. Einige Pflichten liegen beim Handelsregister (die gesellschaftsrechtliche Verwaltung), andere beim Finanzamt (Einkommensteuer und Umsatzsteuer). Das Versäumen einer davon kann Strafen, Zinsen und in schweren Fällen die Löschung auslösen, sodass der gesamte Kalender am besten zu Beginn jedes Geschäftsjahres terminiert wird.
Die meisten Gesellschaften delegieren die Abwicklung an ihren Buchhalter und ihren zugelassenen zyprischen Abschlussprüfer, doch die Direktoren bleiben rechtlich für korrekte Aufzeichnungen und fristgerechte Einreichungen verantwortlich. Wenn Sie noch für die Gesellschaft budgetieren, führt unser Leitfaden zu den Kosten der Zypern-Gesellschaftsgründung die Gründungsgebühren auf, auf die diese jährlichen Pflichten folgen.
| Pflicht | Eingereicht / gezahlt an | Zeitpunkt | Häufigkeit |
|---|---|---|---|
| Buchhaltungsunterlagen | Intern geführt | Laufend während des Jahres | Fortlaufend |
| IFRS-Jahresabschlüsse | Für Prüfung / Review erstellt | Nach dem Geschäftsjahresende | Jährlich |
| Prüfungs- oder Review-Engagement | Zugelassener zyprischer Abschlussprüfer | Vor den HE32- und TD4-Einreichungen | Jährlich |
| Jährliche Erklärung (HE32) | Handelsregister | Erstmals innerhalb von 18 Monaten nach der Gründung, danach jährlich | Jährlich |
| Körperschaftsteuererklärung (TD4) | Finanzamt | 31. Januar des zweiten Jahres nach dem Geschäftsjahresende (ab dem Geschäftsjahr 2026) | Jährlich |
| Vorauszahlungssteuer, 1. Rate | Finanzamt | 31. Juli | Jährlich |
| Vorauszahlungssteuer, 2. Rate | Finanzamt | 31. Dezember | Jährlich |
| USt-Erklärung | Finanzamt (bei USt-Registrierung) | Jedes Quartal | Vierteljährlich |
| VIES-Meldung | Finanzamt (bei innergemeinschaftlichen B2B-Lieferungen) | Jeden Monat | Monatlich |
Keine jährliche Gesellschaftsabgabe
Die jährliche staatliche Abgabe von 350 € wurde ab 2024 abgeschafft, sodass es keine pauschale jährliche Gebühr mehr gibt, um eine Zypern-Gesellschaft aktiv zu halten. Ihre wiederkehrenden Kosten sind Honorare für Fachleute zuzüglich fälliger Steuern, nicht eine laufende Abgabe.
Welche Buchhaltungsunterlagen und Jahresabschlüsse muss eine Zypern-Gesellschaft führen?
Jede Zypern-Gesellschaft muss ordnungsgemäße Buchhaltungsunterlagen führen, die ihre Transaktionen und ihre Finanzlage erklären, und Jahresabschlüsse gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen. Die Aufzeichnungen müssen ausreichen, um die Geschäfte der Gesellschaft korrekt darzustellen und die anschließende Prüfung oder Review zu stützen.
IFRS-Jahresabschlüsse sind der über zyprische Gesellschaften hinweg angewandte Rechnungslegungsstandard, sodass die Ergebnisse vergleichbar und prüfungsbereit sind. In der Praxis bedeutet dies, das ganze Jahr über Rechnungen, Bankbewegungen, Verträge, Löhne und Ausgaben zu erfassen und sie dann in eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie die zugehörigen Anhänge umzuwandeln.
Eine gute Aufzeichnungsführung ist auch das Rückgrat von Substanz und Bankwesen. In Zypern geführte Bücher, Aufzeichnungen und wesentliche Verträge stützen die steuerliche Ansässigkeitsposition der Gesellschaft, und Banken fragen bei regelmäßigen Überprüfungen routinemäßig nach Jahresabschlüssen. Typischerweise aufzubewahrende Aufzeichnungen sind:
- Verkaufs- und Einkaufsrechnungen sowie unterstützende Verträge
- Kontoauszüge und Abstimmungen für jedes Konto
- Lohnunterlagen und Sozialversicherungsmeldungen, sofern Angestellte vorhanden sind
- Ausgabenbelege und ein Anlagenverzeichnis
- USt- und VIES-Berechnungen, sofern die Gesellschaft registriert ist
Benötigt eine Zypern-Gesellschaft eine gesetzliche Prüfung?
Ja, eine gesetzliche Prüfung durch einen zugelassenen zyprischen Abschlussprüfer ist der Standard für zyprische Gesellschaften. Die Prüfung liefert ein unabhängiges Urteil über die IFRS-Jahresabschlüsse, bevor diese beim Register eingereicht und für die Steuererklärung verwendet werden. Nur Gesellschaften, die die Schwellen für kleine Gesellschaften erfüllen, dürfen die vollständige Prüfung durch ein leichteres Review-Engagement ersetzen.
Eine gesetzliche Prüfung ist ein Auftrag mit hinreichender Sicherheit: Der Prüfer testet die Zahlen und erteilt ein förmliches Urteil. Ein Review-Engagement ist eine Alternative mit begrenzter Sicherheit für in Frage kommende kleine Gesellschaften und bietet ein geringeres Maß an Prüfung bei typischerweise niedrigeren Kosten. Beide müssen von einem zugelassenen zyprischen Abschlussprüfer durchgeführt werden, und beide speisen dieselben nachgelagerten Einreichungen (HE32 und TD4).
Prüfung versus Review-Engagement
Der Unterschied ist vor allem bei Kosten und Aufwand von Bedeutung. Die folgende Tabelle fasst zusammen, wie die beiden Aufträge im Vergleich stehen und welche Gesellschaften den Review-Weg wählen können.
| Merkmal | Gesetzliche Prüfung (Standard) | Review-Engagement (kleine Gesellschaften) |
|---|---|---|
| Grad der Sicherheit | Hinreichende Sicherheit | Begrenzte Sicherheit |
| Wer führt sie durch | Zugelassener zyprischer Abschlussprüfer | Zugelassener zyprischer Abschlussprüfer |
| Jahresabschlüsse | IFRS | IFRS |
| Zulässigkeit | Alle Gesellschaften (Standard) | Nur wenn die Schwellen für kleine Gesellschaften zwei aufeinanderfolgende Jahre erfüllt sind |
| Typische Kosten / Aufwand | Höher | Niedriger |
Wer kommt für das Review-Engagement für kleine Gesellschaften anstelle einer Prüfung in Frage?
Eine Gesellschaft kann sich nur dann für ein Review-Engagement anstelle einer vollständigen Prüfung entscheiden, wenn ihr Nettoumsatz für zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre unter 200.000 € bleibt (steigend auf 300.000 € für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 6. Februar 2026 beginnen) UND ihre gesamten Bruttovermögenswerte unter 500.000 € bleiben. Beide Tests müssen in beiden Jahren erfüllt sein.
Die Zweijahresregel verhindert, dass eine Gesellschaft die Auftragsart aufgrund eines einzelnen ruhigen Jahres wechselt. Sie blicken über zwei aufeinanderfolgende Jahre zurück und prüfen, dass jede Schwelle durchgehend eingehalten wurde. Wird entweder der Umsatz- oder der Bilanzsummentest überschritten, gilt die standardmäßige gesetzliche Prüfung.
| Bedingung | Geschäftsjahre vor dem 6. Feb. 2026 | Geschäftsjahre, die am/nach dem 6. Feb. 2026 beginnen |
|---|---|---|
| Nettoumsatz | Unter 200.000 € | Unter 300.000 € |
| Gesamte Bruttovermögenswerte | Unter 500.000 € | Unter 500.000 € |
| Aufeinanderfolgende Jahre, in denen beide erfüllt sind | Zwei | Zwei |
| Ergebnis bei Erfüllung | Review-Engagement zulässig | Review-Engagement zulässig |
| Ergebnis bei Nichterfüllung | Vollständige gesetzliche Prüfung | Vollständige gesetzliche Prüfung |
Zulässigkeit jedes Jahr bestätigen
Die Zulässigkeit wird Jahr für Jahr anhand der Zahlen zweier aufeinanderfolgender Jahre geprüft, sodass eine wachsende Gesellschaft von der Review zur vollständigen Prüfung übergehen kann, wenn Umsatz oder Vermögen steigen. Bestätigen Sie die aktuellen Schwellen und Ihre Zweijahresposition mit Ihrem Abschlussprüfer, bevor Sie annehmen, dass der Review-Weg gilt.
Was ist die jährliche Erklärung (HE32) und wann ist sie fällig?
Die jährliche Erklärung, Formular HE32, ist eine jährliche Einreichung beim Handelsregister, die die wesentlichen Angaben der Gesellschaft bestätigt und von ihren Jahresabschlüssen begleitet wird. Die erste HE32 ist innerhalb von 18 Monaten nach der Gründung fällig und muss danach jährlich eingereicht werden. Es handelt sich um eine gesellschaftsrechtliche Einreichung, getrennt von der Steuererklärung.
Die HE32 hält das öffentliche Register in Angelegenheiten wie den Organen der Gesellschaft, dem eingetragenen Sitz, den Gesellschaftern und dem Aktienkapital aktuell und trägt die geprüften oder überprüften Jahresabschlüsse als Anlagen. Da sie an die Abschlüsse gebunden ist, muss die Prüfung oder Review üblicherweise abgeschlossen sein, bevor die HE32 eingereicht werden kann.
- Erste HE32: fällig innerhalb von 18 Monaten ab dem Gründungsdatum
- Nachfolgende HE32: jährlich eingereicht
- Eingereicht bei: dem Handelsregister
- Anlagen: die IFRS-Jahresabschlüsse der Gesellschaft (geprüft oder überprüft)
Wann ist die zyprische Körperschaftsteuererklärung (TD4) fällig?
Die Körperschaftsteuererklärung, Formular TD4, wird elektronisch beim Finanzamt eingereicht. Für Geschäftsjahre bis 2025 war die Frist der 31. März des zweiten Jahres nach dem Geschäftsjahresende. Ab dem Geschäftsjahr 2026 verschiebt sich die TD4-Frist nach vorne, auf den 31. Januar des zweiten Jahres nach dem Geschäftsjahresende.
Die TD4 meldet den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft und veranlagt ihre Körperschaftsteuer selbst. Es handelt sich um eine Steuererklärung an das Finanzamt, verschieden von der beim Register eingereichten HE32, auch wenn beide auf denselben Jahresabschlüssen beruhen. Wenn Sie die Abschlüsse frühzeitig prüfen oder überprüfen lassen, bleibt ausreichend Zeit zur Einreichung.
| Geschäftsjahresende | Anwendbare Regel | TD4-Frist |
|---|---|---|
| Bis 31. Dez. 2025 | 31. März des zweiten Jahres nach dem Geschäftsjahresende | 31. März 2027 (bei einem Geschäftsjahresende am 31. Dez. 2025) |
| 31. Dez. 2026 | 31. Januar des zweiten Jahres nach dem Geschäftsjahresende | 31. Januar 2028 |
Die TD4-Frist verschiebt sich nach vorne
Ab dem Geschäftsjahr 2026 ist die TD4 am 31. Januar des zweiten Jahres nach dem Geschäftsjahresende fällig, einen Monat früher als die bisherige Frist zum 31. März. Bauen Sie Ihren Einreichungszeitplan um den neuen Termin herum neu auf, damit Prüfung und Erklärung rechtzeitig bereit sind.
Wie funktioniert die zyprische Vorauszahlungssteuer (vorläufige Steuer)?
Die Vorauszahlungssteuer ist eine Schätzung der Körperschaftsteuer der Gesellschaft für das laufende Jahr im Stil eines Pay-as-you-earn-Verfahrens. Sie schätzen den steuerpflichtigen Gewinn des Jahres und zahlen die daraus resultierende Steuer in zwei gleichen Raten, am 31. Juli und 31. Dezember. Fällt Ihre Schätzung unter 75% der endgültigen Steuerschuld, gilt ein Zuschlag von 10% auf den Fehlbetrag.
Der Zweck ist, die Steuer während des Jahres zu erheben, statt lange danach. Da der 75%-Test unnachgiebig ist, revidieren viele Gesellschaften ihre Schätzung vor der zweiten Rate, wenn der Geschäftsverlauf stärker als erwartet ausgefallen ist, damit die Zahlungen der Realität folgen und der Zuschlag vermieden wird.
Der Zyklus der Vorauszahlungssteuer in Schritten
- Schätzen Sie den steuerpflichtigen Gewinn und die Körperschaftsteuer der Gesellschaft für das laufende Jahr.
- Zahlen Sie die erste gleiche Rate bis zum 31. Juli.
- Revidieren Sie die Schätzung zur Jahresmitte, wenn sich die Gewinne wesentlich verändert haben.
- Zahlen Sie die zweite gleiche Rate bis zum 31. Dezember.
- Begleichen Sie einen etwaigen Restbetrag, sobald die endgültige Position bekannt ist, und halten Sie die Schätzung bei 75% oder mehr der endgültigen Steuerschuld, um den Zuschlag von 10% zu vermeiden.
Welche USt- und VIES-Meldungen gelten?
Ist die Gesellschaft für die Umsatzsteuer registriert, muss sie USt-Erklärungen einreichen, in der Regel vierteljährlich. Erbringt sie innergemeinschaftliche Business-to-Business-Lieferungen, muss sie zudem VIES-Meldungen (zusammenfassende Meldungen) einreichen, die monatlich abgegeben werden. Dies sind gesonderte Pflichten neben dem Jahresabschluss und der Körperschaftsteuererklärung, mit eigenen wiederkehrenden Fristen.
Nicht jede Gesellschaft ist von Tag eins an umsatzsteuerlich registriert. Die Registrierung wird verpflichtend, sobald der steuerpflichtige Umsatz die Schwelle überschreitet, und sie kann auch freiwillig vorgenommen werden. Unser Leitfaden zur zyprischen Umsatzsteuerregistrierung behandelt, wann Sie sich registrieren müssen, die Schwellen und wie die VIES- und OSS-Systeme für den grenzüberschreitenden Handel zusammenspielen.
- USt-Erklärungen: in der Regel vierteljährlich, für umsatzsteuerlich registrierte Gesellschaften
- VIES-Meldungen: monatlich, wenn innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen vorliegen
- Beide werden beim Finanzamt eingereicht, zusätzlich zur jährlichen TD4 und HE32
| Einreichung | Eingereicht bei | Was sie umfasst | Wann |
|---|---|---|---|
| Jährliche Erklärung (HE32) | Handelsregister | Angaben zur Gesellschaft zuzüglich Jahresabschlüsse | Erstmals innerhalb von 18 Monaten nach der Gründung, danach jährlich |
| Körperschaftsteuererklärung (TD4) | Finanzamt | Steuerpflichtiger Gewinn und Selbstveranlagung der Körperschaftsteuer | 31. Januar des zweiten Jahres nach dem Geschäftsjahresende (ab 2026) |
| Vorauszahlungssteuer | Finanzamt | Geschätzte Körperschaftsteuer für das laufende Jahr | Zwei gleiche Raten: 31. Juli und 31. Dezember |
| USt-Erklärung | Finanzamt | Ausgangs- und Vorsteuer für den Zeitraum | Vierteljährlich (bei USt-Registrierung) |
| VIES-Meldung | Finanzamt | Innergemeinschaftliche B2B-Lieferungen | Monatlich (falls zutreffend) |
Welche Strafen drohen bei verspäteter Compliance?
Verspätete oder versäumte Einreichungen können sowohl beim Register als auch beim Finanzamt Strafen und Zinsen auslösen. Verspätete jährliche Erklärungen, verspätete Steuererklärungen, verspätete Steuerzahlungen und zu niedrige Schätzungen der Vorauszahlungssteuer haben jeweils eigene Folgen, sodass die praktische Regel lautet, jede Frist zu terminieren und fristgerecht einzureichen, statt sich auf Nachsicht zu verlassen.
Der häufigste vermeidbare Kostenpunkt ist der Zuschlag auf die Vorauszahlungssteuer: Eine Schätzung unter 75% der endgültigen Steuerschuld fügt dem unterzahlten Betrag einen Zuschlag von 10% hinzu. Über feste Strafen hinaus kann anhaltende Nichteinhaltung gesellschaftsrechtlicher Einreichungen in schweren Fällen die Gesellschaft dem Risiko von Vollstreckungsmaßnahmen durch das Register aussetzen.
- Vorauszahlungssteuer: ein Zuschlag von 10%, wenn die Schätzung unter 75% der endgültigen Steuerschuld liegt
- Verspätete gesellschaftsrechtliche Einreichungen und Steuererklärungen: Strafen und Zinsen können anfallen
- Anhaltende Nichteinhaltung: Risiko von Vollstreckungsmaßnahmen, einschließlich möglicher Löschung
Planen Sie das Jahr, nicht die Frist
Da diese Pflichten zusammenhängen (die Prüfung speist sowohl die HE32 als auch die TD4), ist das Aufstellen eines einzigen Jahreszeitplans zuverlässiger als das Hinterherjagen jeder einzelnen Frist. Viele Gesellschaften verbinden dies mit einer steuerlichen Überprüfung der Zypern-Gesellschaft, damit Zahlen und Einreichungen im Einklang bleiben.
Häufig gestellte Fragen
Muss jede Zypern-Gesellschaft geprüft werden?
Eine gesetzliche Prüfung durch einen zugelassenen zyprischen Abschlussprüfer ist der Standard für zyprische Gesellschaften. Die einzige Ausnahme sind in Frage kommende kleine Gesellschaften, die stattdessen ein leichteres Review-Engagement nutzen dürfen. Um in Frage zu kommen, müssen Umsatz und Bilanzsumme beide zwei aufeinanderfolgende Jahre unter den Schwellen für kleine Gesellschaften bleiben; andernfalls gilt die vollständige Prüfung.
Wie hoch sind 2026 die Schwellen für kleine Gesellschaften für ein Review-Engagement?
Für zwei aufeinanderfolgende Jahre muss der Nettoumsatz unter 200.000 € liegen, steigend auf 300.000 € für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 6. Februar 2026 beginnen, und die gesamten Bruttovermögenswerte müssen unter 500.000 € liegen. Beide Bedingungen müssen in beiden Jahren erfüllt sein. Wird eine davon überschritten, benötigt die Gesellschaft eine vollständige gesetzliche Prüfung statt einer Review.
Wann ist die erste jährliche Erklärung (HE32) fällig?
Die erste HE32 ist innerhalb von 18 Monaten nach der Gründung der Gesellschaft fällig. Danach wird sie jährlich beim Handelsregister eingereicht. Die jährliche Erklärung wird von den Jahresabschlüssen der Gesellschaft begleitet, weshalb die Prüfung oder Review üblicherweise abgeschlossen ist, bevor die HE32 eingereicht werden kann.
Wann ist die zyprische Körperschaftsteuererklärung (TD4) fällig?
Für Geschäftsjahre bis 2025 war die TD4 am 31. März des zweiten Jahres nach dem Geschäftsjahresende fällig. Ab dem Geschäftsjahr 2026 verschiebt sich die Frist auf den 31. Januar des zweiten Jahres nach dem Geschäftsjahresende. Beispielsweise hat ein Geschäftsjahresende am 31. Dezember 2026 eine TD4-Frist zum 31. Januar 2028.
Wie wird die Vorauszahlungssteuer gezahlt und wie vermeide ich den Zuschlag?
Die Vorauszahlungssteuer (vorläufige Steuer) ist eine Schätzung der Körperschaftsteuer des Jahres, gezahlt in zwei gleichen Raten am 31. Juli und 31. Dezember. Um den Zuschlag von 10% zu vermeiden, sollte Ihre Schätzung mindestens 75% der endgültigen Steuerschuld betragen. Viele Gesellschaften revidieren die Schätzung vor der zweiten Rate, wenn sich die Gewinne wesentlich verändert haben.
Gibt es in Zypern noch eine jährliche Gesellschaftsabgabe von 350 €?
Nein. Die jährliche staatliche Abgabe von 350 € wurde ab 2024 abgeschafft, sodass es keine laufende jährliche Gebühr mehr gibt, um eine Zypern-Gesellschaft aktiv zu halten. Ihre wiederkehrenden Kosten sind Honorare für Buchhaltung, Prüfung oder Review und Einreichungen zuzüglich fälliger Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer, nicht eine pauschale jährliche Abgabe.
Wie oft werden USt- und VIES-Meldungen eingereicht?
Ist die Gesellschaft umsatzsteuerlich registriert, werden USt-Erklärungen in der Regel vierteljährlich eingereicht. Erbringt sie innergemeinschaftliche Business-to-Business-Lieferungen, werden VIES-zusammenfassende Meldungen monatlich eingereicht. Diese sind vom Jahresabschluss, der HE32 und der TD4 getrennt. Ob Sie sich überhaupt registrieren müssen, hängt vom Umsatz ab, behandelt in unserem Leitfaden zur zyprischen Umsatzsteuerregistrierung.
Welchen Rechnungslegungsstandard verwenden zyprische Gesellschaften?
Zyprische Gesellschaften erstellen ihre Jahresabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Neben den Abschlüssen muss die Gesellschaft ordnungsgemäße Buchhaltungsunterlagen führen, die ihre Transaktionen und ihre Finanzlage das ganze Jahr über erklären und ausreichen, um die Prüfung oder Review sowie die nachgelagerten HE32- und TD4-Einreichungen zu stützen.

Gründer
Sergios CharalambousLawyer — Cyprus & Athens Bar, Corporate & Tax Law
Sergios Charalambous gründete Cyprus Company Formation, um internationalen Gründern, Unternehmern und sich neu ansiedelnden Unternehmen einen einzigen, koordinierten Weg durch die Gründung einer zyprischen Gesellschaft, die Besteuerung und die laufende Compliance zu bieten. Er ist Mitglied sowohl der Rechtsanwaltskammer Zypern als auch der Rechtsanwaltskammer Athen.
Verwandte Ratgeber
Bereit, Ihre Gesellschaft in Zypern zu gründen?
Buchen Sie eine kostenlose Beratung oder erhalten Sie ein Festpreisangebot. Ein zugelassener zyprischer Anwalt antwortet innerhalb eines Werktags.