Firmengründung in Zypern für Nichtansässige
Die Firmengründung in Zypern für Nichtansässige ist unkompliziert und kann zu 100 % remote abgeschlossen werden. Ausländer dürfen eine zyprische Gesellschaft vollständig besitzen, ohne dass ein zyprischer Gesellschafter oder Direktor erforderlich ist. Ein zugelassener zyprischer Rechtsanwalt (Advocate) reicht die Gründung in Ihrem Namen anhand einer Vollmacht ein, sodass Sie die Insel nie besuchen müssen.

Geprüft von
Sergios CharalambousLawyer — Cyprus & Athens Bar, Corporate & Tax Law · Zuletzt geprüft 2026-07-19
Das Wichtigste in Kürze
- Nichtansässige können 100 % einer zyprischen Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd) besitzen; ein zyprischer Gesellschafter oder Direktor ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
- Der gesamte Prozess läuft remote: Ein zugelassener zyprischer Rechtsanwalt reicht die Gründung anhand einer Vollmacht ein, und Sie müssen nie reisen.
- Eine Person kann alleiniger Gesellschafter und alleiniger Direktor sein, doch ein in Zypern ansässiger Vorstand hilft, die steuerliche Ansässigkeit und Substanz nachzuweisen.
- Eine zyprische Gesellschaft benötigt mindestens 1 Gesellschafter, 1 Direktor, 1 Gesellschaftssekretär (Company Secretary) und einen eingetragenen Sitz in Zypern.
- Die amtlichen Gründungsgebühren des Registeramts beginnen bei 165 € (mit Stammkapital); die beschleunigte Bearbeitung kostet zusätzlich 100 €.
- Die Gründung allein macht eine Gesellschaft nicht in Zypern steuerlich ansässig; entscheidend sind Geschäftsleitung und Kontrolle in Zypern sowie ein Gründungstest ab 2026.
- Die wirtschaftlich Berechtigten (UBO) müssen im UBO-Register des Registeramts eingetragen und Banken im Rahmen der KYC offengelegt werden, doch das Eigentum ist nicht öffentlich einsehbar wie ein Gesellschafterregister.
Kann ein Nichtansässiger eine Gesellschaft in Zypern gründen?
Ja. Ein Nichtansässiger oder ausländischer Staatsangehöriger kann eine zyprische Gesellschaft gründen und vollständig besitzen. Nach dem Gesellschaftsgesetz, Cap. 113, gibt es keine Staatsangehörigkeits- oder Ansässigkeitsanforderung für Gesellschafter oder Direktoren, sodass 100 % ausländisches Eigentum zulässig ist und Sie für die Gründung keinen lokalen Partner benötigen.
Das übliche Vehikel ist eine Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung durch Anteile (eine Ltd). Sie benötigt mindestens einen Gesellschafter (höchstens 50 bei einer Privatgesellschaft), einen Direktor, einen Gesellschaftssekretär und einen eingetragenen Sitz in Zypern. Dieselbe Person kann zugleich Gesellschafter und Direktor sein, und diese Person kann nicht-zyprisch und nichtansässig sein. Was ein Nichtansässiger nicht kann, ist die Gründung persönlich einzureichen: Nur ein zugelassener zyprischer Rechtsanwalt, der bei der zyprischen Anwaltskammer zugelassen ist, darf den Gründungsvertrag und die Satzung sowie die HE1-Erklärung erstellen und einreichen.
| Rolle oder Anforderung | Mindestens | Kann ein Nichtansässiger sie erfüllen? | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Gesellschafter | 1 (max. 50) | Ja, 100 % | Vollständiges ausländisches Eigentum zulässig; kann eine natürliche Person oder eine Gesellschaft sein. |
| Direktor | 1 | Ja | Ein in Zypern ansässiger Direktor hilft, die steuerliche Ansässigkeit und Substanz zu begründen. |
| Gesellschaftssekretär | 1 | Ja | Üblicherweise ein lokaler Unternehmensdienstleister; kann bei einer Einpersonengesellschaft mit einem Direktor identisch sein. |
| Eingetragener Sitz | 1 Adresse in Zypern | Wird lokal gestellt | Muss eine physische zyprische Adresse sein, an der amtliche Zustellungen erfolgen. |
| Stammkapital | Kein gesetzliches Mindestkapital | entfällt | Übliches genehmigtes und ausgegebenes Kapital beträgt 1.000 € (z. B. 1.000 Anteile zu je 1 €). |
| Einreichender Vertreter | 1 zugelassener Rechtsanwalt | Nein (muss lokal sein) | Nur ein zyprischer Rechtsanwalt darf den Gesellschaftsvertrag und HE1 einreichen; Sie bestellen ihn per Vollmacht. |
Müssen Sie Zypern besuchen oder einen lokalen Partner haben?
Nein zu beidem. Sie müssen weder nach Zypern reisen noch einen lokalen Partner haben. Die Gründung wird von Ihrem Rechtsanwalt anhand einer Vollmacht remote abgewickelt, und 100 % ausländisches Eigentum bedeutet, dass kein Zyprer Anteile halten muss. Ein in Zypern ansässiger Direktor ist optional und wird aus steuerlichen und Substanzgründen gewählt, nicht um ein gesetzliches Minimum zu erfüllen.
Zwei der häufigsten Sorgen ausländischer Gründer sind, dass sie zur Unterzeichnung von Dokumenten einfliegen müssen oder dass das zyprische Recht heimlich einen lokalen Gesellschafter verlangt. Beides trifft nicht zu. Zypern ist EU-Mitglied mit einem auf dem englischen Common Law beruhenden Rechtssystem, und Englisch ist im Geschäftsverkehr weit verbreitet, was Unterlagen und Korrespondenz für Nichtansässige zugänglich hält.
- Sie können als Nichtansässiger alleiniger Gesellschafter und alleiniger Direktor sein.
- Für den Bestand der Gesellschaft ist kein zyprischer Nominee erforderlich; Nominees sind ein optionaler Dienst für Privatsphäre und Substanz.
- Dokumente werden im Ausland unterzeichnet, üblicherweise vor einem Notar, und per Kurier versandt oder elektronisch eingereicht.
- Ein in Zypern ansässiger Direktor wird nach Wahl hinzugefügt, um Geschäftsleitung und Kontrolle in Zypern zu stützen, nicht um eine Quote zu erfüllen.
Ein lokaler Direktor ist eine Steuerwahl, keine gesetzliche Pflicht
Es steht Ihnen frei, aus dem Ausland alleiniger Direktor Ihrer Gesellschaft zu sein. Viele Gründer bestellen dennoch einen in Zypern ansässigen Direktor, damit Geschäftsleitung und Kontrolle in Zypern liegen, was die zyprische steuerliche Ansässigkeit und den Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen stützt. Siehe unseren Leitfaden zu den Substanzanforderungen zyprischer Gesellschaften.
Welche Unterlagen benötigen Sie, um eine zyprische Gesellschaft aus dem Ausland zu gründen?
Um als Ausländer eine Gesellschaft in Zypern zu gründen, benötigen Sie vor allem eine Identitäts- und Adressprüfung für jeden Gesellschafter, Direktor und wirtschaftlich Berechtigten sowie die vorgesehenen Gesellschaftsangaben. Ihr Rechtsanwalt führt KYC- und Geldwäscheprüfungen (AML) durch, rechnen Sie daher mit beglaubigten Passkopien, aktuellen Adressnachweisen und einer kurzen Beschreibung der beabsichtigten Geschäftstätigkeit und der Mittelherkunft.
KYC (Know Your Customer) ist die Identitäts- und Hintergrundprüfung, die regulierte Berufsträger durchführen müssen, bevor sie für Sie tätig werden. Saubere, aktuelle und beglaubigte Unterlagen im Voraus vorzubereiten, ist der wichtigste Faktor, um eine Remote-Gründung im Zeitplan zu halten.
| Dokument | Gilt für | Übliche Form |
|---|---|---|
| Gültiger Reisepass | Jeden Gesellschafter, Direktor und UBO | Beglaubigte Kopie (notariell oder durch einen regulierten Berufsträger) |
| Wohnsitznachweis | Jeden Gesellschafter, Direktor und UBO | Rechnung eines Versorgers oder Kontoauszug, in der Regel nicht älter als 3 Monate |
| Bank- oder Berufsreferenz | Wirtschaftlich Berechtigte (häufig) | Unterzeichnetes Schreiben, das eine einwandfreie Geschäftsbeziehung bestätigt |
| Lebenslauf oder Geschäftsprofil | Wirtschaftlich Berechtigte | Kurzer beruflicher Werdegang und Funktion |
| Mittelherkunft / Vermögensherkunft | Wirtschaftlich Berechtigte | Kurze Erläuterung, mit Nachweisen soweit relevant |
| Geschäftsbeschreibung | Die Gesellschaft | Geplante Tätigkeit, Märkte, erwarteter Umsatz |
| Gesellschaftsunterlagen (falls eine Gesellschaft Gesellschafter ist) | Gesellschafter, die Gesellschaften sind | Gründungsurkunde, Direktorenregister, Beteiligungsstruktur |
Beglaubigung und Übersetzung sind wichtig
Dokumente in einer anderen Sprache als Englisch oder Griechisch benötigen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung, und Kopien müssen üblicherweise von einem Notar oder einem vergleichbaren regulierten Berufsträger beglaubigt werden. Nicht beglaubigte oder abgelaufene Dokumente sind die häufigste Ursache für Verzögerungen bei Remote-Gründungen.
Wie ermöglicht eine Vollmacht einem Anwalt, für Sie zu handeln?
Eine Vollmacht (Power of Attorney, POA) ist eine unterzeichnete Ermächtigung, die es Ihrem zyprischen Rechtsanwalt erlaubt, Gründungsunterlagen in Ihrem Namen zu unterzeichnen und einzureichen. Sie unterzeichnen sie im Ausland, üblicherweise vor einem Notar, und senden sie dann nach Zypern zurück. Mit einer gültigen Vollmacht kann der Rechtsanwalt die gesamte Einreichung abschließen, ohne dass Sie persönlich anwesend sein müssen.
In der Praxis ist die Vollmacht auf die Gründungsaufgabe zugeschnitten: Reservierung des Namens, Einreichung des Gründungsvertrags und der Satzung, Abgabe der HE1-Erklärung und Abholung der Urkunden. Da die Befugnis spezifisch und dokumentiert ist, behalten Sie die Kontrolle, während der lokale Berufsträger die Abwicklung übernimmt. Je nach Land kann die Vollmacht eine notarielle Beglaubigung und in manchen Fällen eine Apostille benötigen, um anerkannt zu werden.
Wie läuft der Remote-Gründungsprozess in Zypern Schritt für Schritt ab?
Die Remote-Firmengründung in Zypern folgt einer klaren Abfolge: KYC, Namensgenehmigung, Entwurf und Unterzeichnung anhand einer Vollmacht, Einreichung beim Registeramt und Ausstellung der Urkunden, wobei Bank- oder E-Geld-Institut- (EMI) sowie Steuer- und Umsatzsteuerregistrierungen parallel laufen. Eine unkomplizierte Gesellschaft ist üblicherweise in etwa 5 bis 10 Arbeitstagen fertig.
- KYC abschließen: Übermitteln Sie beglaubigte Reisepässe, Adressnachweise und eine Geschäftsbeschreibung für jeden Gesellschafter, Direktor und wirtschaftlich Berechtigten.
- Firmennamen reservieren: Ihr Rechtsanwalt reicht den vorgeschlagenen Namen beim Registeramt ein, üblicherweise binnen 3 bis 5 Arbeitstagen genehmigt.
- Dokumente erstellen und unterzeichnen: Der Rechtsanwalt entwirft Gesellschaftsvertrag und HE1; Sie unterzeichnen die Vollmacht und etwaige Erklärungen im Ausland.
- Gründung einreichen: Der Rechtsanwalt reicht beim Registeramt ein und zahlt die amtliche Gebühr (165 € mit Stammkapital), zuzüglich 100 € bei beschleunigter Bearbeitung.
- Urkunden erhalten: Die Gründung ist üblicherweise 5 bis 7 Arbeitstage nach der Namensgenehmigung abgeschlossen.
- Bank- oder EMI-Konto eröffnen und nach Bedarf für Steuer und Umsatzsteuer registrieren, parallel zu den vorstehenden Schritten.
| Schritt | Übliche Dauer | Läuft parallel? |
|---|---|---|
| KYC und Dokumentenbeschaffung | Hängt von Ihnen ab | Vor der Einreichung |
| Namensgenehmigung | 3-5 Arbeitstage | Nein (muss der Einreichung vorausgehen) |
| Gründung und Urkunden | 5-7 Arbeitstage | Nach der Namensgenehmigung |
| Gesamtdauer für eine unkomplizierte Gesellschaft | ~5-10 Arbeitstage | Ja, überlappende Schritte |
| Eröffnung Bank-/EMI-Konto | Wenige Tage (EMI) bis 2-6 Wochen (Bank) | Ja |
| Steuer- und Umsatzsteuerregistrierung | Begleitend zur Gründung | Ja |
Die bei der Gründung ausgestellten Urkunden umfassen die Gründungsurkunde, die Bescheinigung über den eingetragenen Sitz, die Bescheinigung über Direktoren und Sekretär (HE3) sowie die Gesellschafterbescheinigung, dazu den Gesellschaftsvertrag mit Satzung. Ein optionales Paket beglaubigter Kopien kostet etwa 120 € bis 130 € und ist für die Kontoeröffnung im Ausland oft nützlich. Die Stempelsteuer auf Gründungsunterlagen wurde zum 1. Januar 2026 abgeschafft, und die frühere jährliche Gesellschaftsabgabe von 350 € gilt seit 2024 nicht mehr.
Können Sie alleiniger Direktor und Gesellschafter einer zyprischen Gesellschaft sein?
Ja. Eine zyprische Privatgesellschaft kann eine einzige Person haben, die sowohl alleiniger Gesellschafter als auch alleiniger Direktor ist, und diese Person kann ein nichtansässiger Ausländer sein. Sie benötigen dennoch einen gesonderten Gesellschaftssekretär und einen eingetragenen Sitz in Zypern. Das macht Zypern praktisch für Einzelgründer, die vollständiges Eigentum und volle Kontrolle ohne lokalen Mitinhaber wünschen.
Es gibt einen Zielkonflikt, den man kennen sollte. Die Gesellschaft vollständig aus dem Ausland als deren alleiniger Direktor zu führen, ist zulässig, doch dann liegen Geschäftsleitung und Kontrolle außerhalb Zyperns, was die zyprische steuerliche Ansässigkeit und den Zugang zu Abkommensvorteilen untergraben kann. Gründer, die eine echte zyprische steuerliche Ansässigkeit anstreben, bestellen häufig einen oder mehrere in Zypern ansässige Direktoren und halten echte Vorstandssitzungen auf der Insel ab. Zur Frage der Eigentumsprivatsphäre siehe unseren Leitfaden zum Nominee-Direktor und -Gesellschafter, und zur Frage der steuerlichen Ansässigkeit unseren Leitfaden zu den Substanzanforderungen zyprischer Gesellschaften.
Was ist der Unterschied zwischen der Gründung und der steuerlichen Ansässigkeit in Zypern?
Die Gründung schafft die juristische Person; die steuerliche Ansässigkeit entscheidet, wo die Gesellschaft besteuert wird. Eine zyprische Gesellschaft ist in Zypern steuerlich ansässig, wenn ihre Geschäftsleitung und Kontrolle in Zypern ausgeübt wird. Ab 2026 gilt ein zusätzlicher Gründungstest: Eine in Zypern gegründete Gesellschaft ist hier auch steuerlich ansässig, es sei denn, sie ist nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in einem anderen Land steuerlich ansässig.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil die zyprische steuerliche Ansässigkeit den Zugang zum Körperschaftsteuerrahmen und zum Netz von über 65 Doppelbesteuerungsabkommen eröffnet. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Körperschaftsteuersatz 15 %, angeglichen an die globale Mindeststeuer nach OECD Pillar Two. Der bloße Besitz einer zyprischen Gründungsurkunde genügt nicht, um im Ausland Abkommensvergünstigungen zu beanspruchen, wenn die tatsächliche Entscheidungsfindung anderswo stattfindet; hier kommt die Substanz ins Spiel.
- Test der Geschäftsleitung und Kontrolle: Der Vorstand muss die Gesellschaft tatsächlich von Zypern aus leiten.
- Gründungstest 2026: Eine in Zypern gegründete Gesellschaft ist in Zypern steuerlich ansässig, sofern sie nicht abkommensrechtlich anderswo ansässig ist.
- Substanzindikatoren umfassen in Zypern ansässige Direktoren, in Zypern abgehaltene Vorstandssitzungen und ein tatsächliches Büro.
- Für Einzelheiten zu Sätzen und Vergünstigungen siehe unsere Leitfäden zur Unternehmensbesteuerung in Zypern und zur zyprischen Holdinggesellschaft.
Die Gründung ist ein Schritt, nicht das Ziel
Wenn Ihr Ziel eine steuereffiziente, abkommensberechtigte zyprische Gesellschaft ist, planen Sie die Substanz vom ersten Tag an und nicht erst nach der Gründung. Ein in Zypern ansässiger Vorstand und eine echte lokale Präsenz sind es, die der Gesellschaft erlauben, sich auf die zyprische steuerliche Ansässigkeit und Abkommensvorteile zu stützen.
Wie eröffnen Sie ein zyprisches Bank- oder EMI-Konto remote?
Sie können ein Firmenkonto remote über eine zyprische Geschäftsbank oder ein E-Geld-Institut (Electronic Money Institution, EMI) eröffnen, das IBAN-Konten ausgibt. EMIs sind üblicherweise der schnellste vollständig remote ablaufende Weg und können in wenigen Tagen bereit sein, während traditionelle Banken eine tiefere Prüfung vornehmen und oft 2 bis 6 Wochen benötigen. Viele Gründer beginnen mit einem EMI und ergänzen später eine Bank.
Die Kontoeröffnung ist ein von der Gründung getrennter Prozess und wendet eigene strenge KYC- und AML-Prüfungen an. Rechnen Sie damit, Reisepässe, Adressnachweise, die Gesellschaftsunterlagen, eine Geschäftsbeschreibung oder einen Geschäftsplan, den erwarteten Umsatz und Nachweise zu Mittel- und Vermögensherkunft sowie Musterverträge oder -rechnungen vorzulegen. EMIs sind bequem, können aber Transaktionslimits aufweisen oder weniger Leistungen als eine Vollbank bieten. Für eine ausführliche Darstellung siehe unseren Leitfaden zum zyprischen Firmenkonto.
Ist Ihr Eigentum öffentlich, und was ist die UBO-Eintragung?
Ihr Eigentum wird nicht wie ein öffentliches Gesellschafterregister veröffentlicht, ist aber auch nicht anonym. Zypern führt ein Register der wirtschaftlich Berechtigten (UBO-Register), das vom Registeramt geführt wird. Die wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft müssen dort eingetragen und Banken sowie regulierten Stellen im Rahmen der KYC offengelegt werden, während der Zugang auf Behörden und verpflichtete Stellen statt auf die breite Öffentlichkeit beschränkt ist.
Ein UBO (Ultimate Beneficial Owner, wirtschaftlich Berechtigter) ist die natürliche Person, die die Gesellschaft letztlich besitzt oder kontrolliert. Die Eintragung Ihrer UBO-Angaben ist eine Compliance-Pflicht, kein optionales Extra. Wenn Privatsphäre Priorität hat, können Nominee-Vereinbarungen Ihren Namen von den öffentlich einsehbaren Gesellschaftsunterlagen fernhalten, doch der UBO muss den Behörden stets offengelegt werden; siehe unseren Leitfaden zum Nominee-Direktor und -Gesellschafter dazu, wie das in der Praxis funktioniert.
Was kostet die Gründung einer zyprischen Gesellschaft als Nichtansässiger?
Die Kosten gliedern sich in zwei Teile: feste amtliche Registeramtsgebühren und variable Honorare. Die Gründungsgebühr des Registeramts beträgt 165 € für eine Gesellschaft mit Stammkapital, zuzüglich 100 € für die beschleunigte Bearbeitung und etwa 120 € bis 130 € für ein optionales Paket beglaubigter Kopien. Die Honorare variieren je nach Anbieter und den von Ihnen gewählten Zusatzleistungen.
| Position | Gebühr |
|---|---|
| Gründung (Gesellschaft mit Stammkapital) | €165 |
| Gründung (Gesellschaft ohne Stammkapital) | €235 |
| Beschleunigte / vorrangige Bearbeitung | +€100 |
| Paket beglaubigter Kopien (optional) | €120-€130 |
| Jährliche staatliche Gesellschaftsabgabe | €0 (seit 2024 abgeschafft) |
Die Gründungshonorare sind kein einheitlicher Festbetrag, da sie vom Umfang abhängen. Die wesentlichen Faktoren sind, ob Sie Nominee-Dienste, Unterstützung bei der Kontoeröffnung, einen eingetragenen Sitz, eine Umsatzsteuerregistrierung und laufende Buchhaltung in Anspruch nehmen. Für eine vollständige Aufschlüsselung und Rechenbeispiele siehe unseren Leitfaden zu den Kosten der Firmengründung in Zypern.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Ausländer 100 % einer zyprischen Gesellschaft besitzen?
Ja. Nach dem Gesellschaftsgesetz, Cap. 113, gibt es keine Staatsangehörigkeits- oder Ansässigkeitsanforderung für Gesellschafter, sodass ein nichtansässiger Ausländer eine zyprische Gesellschaft vollständig besitzen kann. Ein zyprischer Gesellschafter ist nicht erforderlich. Sie können auch als alleiniger Direktor fungieren, doch ein in Zypern ansässiger Direktor wird oft hinzugefügt, um die steuerliche Ansässigkeit und Substanz zu stützen.
Muss ich nach Zypern reisen, um meine Gesellschaft zu gründen?
Nein. Die Gründung wird zu 100 % remote abgeschlossen. Sie unterzeichnen eine Vollmacht im Ausland, üblicherweise vor einem Notar, und Ihr zyprischer Rechtsanwalt reicht die Gründung dann in Ihrem Namen ein. Bank- oder EMI-Konten und Steuerregistrierungen lassen sich in der Regel ebenfalls remote arrangieren, sodass für ein Standard-Setup kein Besuch in Zypern nötig ist.
Wie lange dauert die Remote-Firmengründung in Zypern?
Für eine unkomplizierte Gesellschaft rechnen Sie mit etwa 5 bis 10 Arbeitstagen von Anfang bis Ende. Die Namensgenehmigung dauert üblicherweise 3 bis 5 Arbeitstage und die Gründung danach weitere 5 bis 7 Arbeitstage. Eine beschleunigte Bearbeitung ist gegen einen Aufpreis von 100 € verfügbar. Die Eröffnung eines Bank- oder EMI-Kontos und Steuerregistrierungen laufen parallel und können den Gesamtzeitplan verlängern.
Brauche ich einen lokalen Partner oder zyprischen Direktor?
Nein. Ein lokaler Partner ist gesetzlich nie erforderlich, und 100 % ausländisches Eigentum ist zulässig. Ein in Zypern ansässiger Direktor ist optional und wird aus steuerlichen Gründen gewählt: Er hilft, Geschäftsleitung und Kontrolle in Zypern anzusiedeln, was die zyprische steuerliche Ansässigkeit und den Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen stützt. Sie können auf Wunsch dennoch selbst alleiniger Direktor aus dem Ausland sein.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Vor allem eine Identitäts- und Adressprüfung für jeden Gesellschafter, Direktor und wirtschaftlich Berechtigten: eine beglaubigte Passkopie und einen aktuellen Adressnachweis, üblicherweise nicht älter als drei Monate. Wirtschaftlich Berechtigte legen zudem meist eine Referenz, ein kurzes Profil und Angaben zur Mittelherkunft vor, dazu eine Beschreibung der beabsichtigten Geschäftstätigkeit. Dokumente, die nicht auf Englisch oder Griechisch vorliegen, benötigen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung.
Macht die Gründung in Zypern meine Gesellschaft in Zypern steuerlich ansässig?
Nicht automatisch im Sinne der Substanz. Eine Gesellschaft ist in Zypern steuerlich ansässig, wenn Geschäftsleitung und Kontrolle in Zypern ausgeübt werden, und ab 2026 gilt eine in Zypern gegründete Gesellschaft auch dann als hier steuerlich ansässig, sofern sie nicht abkommensrechtlich anderswo ansässig ist. Um sich auf die zyprische steuerliche Ansässigkeit und Abkommen im Ausland zu stützen, benötigen Sie echte Substanz, etwa einen in Zypern ansässigen Vorstand und eine tatsächliche lokale Entscheidungsfindung.
Wird mein Name öffentlich als Eigentümer angezeigt?
Nicht in einem öffentlichen Gesellschafterregister. Zypern führt beim Registeramt ein Register der wirtschaftlich Berechtigten (UBO), das Behörden und verpflichteten Stellen zugänglich ist, nicht aber der breiten Öffentlichkeit, und Ihre UBO-Angaben werden Banken im Rahmen der KYC offengelegt. Nominee-Vereinbarungen können Ihren Namen von öffentlich einsehbaren Unterlagen fernhalten, doch der UBO muss den Behörden stets offengelegt werden.
Kann ich ein zyprisches Bankkonto ohne Besuch eröffnen?
Oft ja, insbesondere über ein E-Geld-Institut (EMI), das ein vollständig remote eröffnetes IBAN-Konto in wenigen Tagen bereitstellen kann. Traditionelle Banken nehmen eine tiefere Prüfung vor und benötigen üblicherweise 2 bis 6 Wochen. Rechnen Sie mit strengen KYC-Anforderungen, einschließlich Gesellschaftsunterlagen, einer Geschäftsbeschreibung, dem erwarteten Umsatz und Nachweisen zur Mittelherkunft. Viele Gründer beginnen mit einem EMI und ergänzen später eine Bank.

Gründer
Sergios CharalambousLawyer — Cyprus & Athens Bar, Corporate & Tax Law
Sergios Charalambous gründete Cyprus Company Formation, um internationalen Gründern, Unternehmern und sich neu ansiedelnden Unternehmen einen einzigen, koordinierten Weg durch die Gründung einer zyprischen Gesellschaft, die Besteuerung und die laufende Compliance zu bieten. Er ist Mitglied sowohl der Rechtsanwaltskammer Zypern als auch der Rechtsanwaltskammer Athen.
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