Zypern Non-Dom-Steueransässigkeit: Der Leitfaden 2026
Die Zypern Non-Dom-Steueransässigkeit lässt Sie auf Zypern steuerlich ansässig werden, während Sie bis zu 17 Jahre lang keinen Sonderverteidigungsbeitrag auf weltweite Dividenden und Zinsen zahlen. Sie qualifizieren sich über die 60-Tage- oder die 183-Tage-Regel und halten anschließend den Non-Domicile-Status – deshalb leiten Unternehmer Dividenden über eine zyprische Gesellschaft.

Geprüft von
Sergios CharalambousLawyer — Cyprus & Athens Bar, Corporate & Tax Law · Zuletzt geprüft 2026-07-19
Wichtigste Erkenntnisse
- Nicht domizilierte, auf Zypern steuerlich Ansässige sind vom Sonderverteidigungsbeitrag (SDC) auf weltweite Dividenden und Zinsen befreit, sodass qualifizierende Dividendenerträge mit 0 % besteuert werden können.
- Die Non-Dom-Befreiung läuft 17 Jahre; eine Reform von 2026 fügt zwei optionale 5-Jahres-Verlängerungen zu je €250,000 hinzu, wodurch das Maximum auf 27 Jahre steigt.
- Sie gelten als fiktiv auf Zypern domiziliert, nachdem Sie 17 der letzten 20 Jahre steuerlich ansässig waren, was die SDC-Befreiung beendet.
- Sie können nach der 183-Tage-Regel oder der flexibleren 60-Tage-Regel auf Zypern steuerlich ansässig werden, vorbehaltlich aller ihrer Bedingungen.
- Die Einkommensteuerstufen 2026 beginnen bei 0 % bis €22,000 und erreichen 35 % auf Einkommen über €72,000.
- Neue Ansässige, die über €55,000 aus einer zyprischen Beschäftigung verdienen, können eine Befreiung von 50 % auf dieses Beschäftigungseinkommen beanspruchen.
- Eine Kapitalertragsteuer von 20 % gilt nur für zyprisches unbewegliches Vermögen, mit ab 2026 angehobenen lebenslangen Freibeträgen.
Was ist die Zypern Non-Dom-Steueransässigkeit?
Die Zypern Non-Dom-Steueransässigkeit verbindet zwei getrennte Konzepte: auf Zypern steuerlich ansässig zu sein und nicht domiziliert zu sein. Die Steueransässigkeit entscheidet, wo Ihr Einkommen besteuert wird; der Non-Domicile-Status befreit Sie vom Sonderverteidigungsbeitrag auf Dividenden und Zinsen. Zusammen erlauben sie einer auf Zypern steuerlich ansässigen Person, weltweite Dividenden und Zinsen ohne diese Steuer zu beziehen.
Das Domizil ist ein Common-Law-Konzept, das sich von der Ansässigkeit unterscheidet. Grob gesagt behalten Sie ein Ursprungsdomizil von Ihrem Vater, es sei denn, Sie erwerben ein Wahldomizil auf Zypern, sodass die meisten Menschen, die nach Zypern umziehen, zunächst nicht domiziliert sind. Der Sonderverteidigungsbeitrag (SDC) ist eine zyprische Steuer, die auf bestimmte passive Einkünfte von auf Zypern steuerlich Ansässigen erhoben wird, die zugleich auf Zypern domiziliert sind.
Da Non-Doms außerhalb des SDC stehen, werden Dividenden und Zinsen, die andernfalls diese Abgabe auslösen würden, frei davon bezogen. Dies ist der Mechanismus hinter dem verbreiteten Ausdruck „Zypern 0 % Dividendensteuer". Zypern ist seit 2004 EU-Mitglied und nutzt den Euro, und sein Steuersystem beruht auf dem englischen Common Law mit mehr als 65 Doppelbesteuerungsabkommen.
Zwei Tests, ein Ergebnis
Sie müssen einen Steueransässigkeitstest (183 Tage oder 60 Tage) erfüllen und gesondert nicht domiziliert sein. Die Ansässigkeit allein verschafft nicht die SDC-Befreiung, und der Non-Domicile-Status ist erst dann nützlich, wenn Sie auf Zypern steuerlich ansässig sind.
Was sind die Zypern Non-Dom-Vorteile im Jahr 2026?
Der zentrale Zypern Non-Dom-Vorteil ist eine vollständige Befreiung vom SDC auf weltweite Dividenden und Zinsen für 17 Jahre, was bedeutet, dass qualifizierende Anlage- und Gesellschaftsausschüttungen effektiv mit 0 % bezogen werden können. Non-Doms profitieren zudem von keiner Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere und keiner zyprischen Steuer auf viele Formen ausländischer Einkünfte, vorbehaltlich der Bedingungen.
Es hilft, zu trennen, was befreit ist, von dem, was steuerpflichtig bleibt. Beschäftigungs- und Geschäftsgewinne werden weiterhin nach den normalen Einkommensteuerstufen besteuert, und Gewinne aus zyprischem unbeweglichem Vermögen unterliegen weiterhin der Kapitalertragsteuer. Beiträge zum Allgemeinen Gesundheitssystem (GHS/GESY) fallen ebenfalls auf die meisten Einkünfte zu ihren eigenen Sätzen an, sodass 0 % SDC nicht 0 % insgesamt bedeutet.
| Einkommensart | Behandlung für einen Zypern-Non-Dom | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Weltweite Dividenden | Vom SDC befreit (effektiv 0 %) | Befreiung läuft 17 Jahre; GHS kann weiterhin gelten, vorbehaltlich Obergrenzen |
| Weltweite Zinsen | Vom SDC befreit (effektiv 0 %) | Es gilt dieselbe 17-jährige Non-Dom-Befreiung |
| Gewinne auf Wertpapiere (Aktien, Anleihen) | Von der zyprischen Steuer befreit | Keine KESt auf die Veräußerung von Wertpapieren |
| Beschäftigungseinkommen | Nach Einkommensteuerstufen besteuert | 50 % Befreiung möglich bei über €55,000 aus zyprischer Beschäftigung |
| Geschäfts- / Handelsgewinne | Nach Einkommensteuerstufen besteuert | Als Dividenden ausgeschüttet, können sie dann für Non-Doms SDC-befreit sein |
| Gewinne aus zyprischem unbeweglichem Vermögen | 20 % Kapitalertragsteuer | Lebenslange Freibeträge gelten; siehe KESt-Abschnitt |
| Mieteinnahmen | Nur Einkommensteuer | Der SDC auf Mieteinnahmen wurde abgeschafft |
Für einen geschäftsführenden Eigentümer ist die Kombination wirkungsvoll: einmal innerhalb einer zyprischen Gesellschaft besteuerte Gewinne können als Dividenden ausgeschüttet werden, die der nicht domizilierte Gesellschafter ohne SDC bezieht. Die körperschaftliche Seite behandeln wir in unserem Leitfaden zur Besteuerung zyprischer Gesellschaften und den Strukturierungsaspekt im Leitfaden zur zyprischen Holdinggesellschaft.
Wie lange dauert das Zypern Non-Dom-Regime?
Die zyprische Non-Dom-Befreiung vom SDC dauert 17 Jahre. Ab 2026 können Sie, sobald diese 17 Jahre verbraucht sind, zwei optionale 5-Jahres-Verlängerungen zu je €250,000 erwerben, wodurch sich die Befreiung auf maximal 27 Jahre erstreckt. Gesondert gelten Sie als fiktiv auf Zypern domiziliert, sobald Sie 17 der letzten 20 Jahre auf Zypern steuerlich ansässig waren.
Die 17-von-20-Jahre-Regel zum fiktiven Domizil und das 17-jährige Befreiungsfenster sind so gestaltet, dass sie sich decken, sodass die meisten Non-Doms die SDC-Befreiung nach rund 17 Jahren zyprischer Ansässigkeit verlieren, es sei denn, sie nehmen die im Rahmen der Reform von 2026 eingeführten kostenpflichtigen Verlängerungen in Anspruch. Ob sich die Verlängerungen lohnen, hängt von der Höhe der betroffenen Dividenden- und Zinserträge ab, rechnen Sie die Zahlen daher durch, bevor Sie sich festlegen.
- Standard-Non-Dom-SDC-Befreiung: 17 Jahre.
- Erste optionale Verlängerung: +5 Jahre für €250,000.
- Zweite optionale Verlängerung: weitere +5 Jahre für €250,000.
- Maximale Gesamtbefreiung: 27 Jahre.
- Fiktiv domiziliert: nach 17 der letzten 20 Jahre als auf Zypern steuerlich Ansässiger.
Das fiktive Domizil beendet die Befreiung
Selbst eine außerhalb Zyperns geborene Person mit ausländischem Ursprungsdomizil gilt nach 17 der letzten 20 Jahre steuerlicher Ansässigkeit als fiktiv auf Zypern domiziliert, woraufhin der SDC auf Dividenden und Zinsen anfällt, sofern keine Verlängerung besteht. Planen Sie den Zeitrahmen frühzeitig.
Wie werden Sie auf Zypern steuerlich ansässig?
Sie werden auf eine von zwei Arten auf Zypern steuerlich ansässig: über die 183-Tage-Regel, indem Sie im Steuerjahr mindestens 183 Tage auf Zypern verbringen, oder über die 60-Tage-Regel, indem Sie mindestens 60 Tage verbringen und weitere Bedingungen erfüllen. Das Erfüllen eines der Tests macht Sie für dieses Jahr auf Zypern steuerlich ansässig; anschließend legen Sie den Non-Domicile-Status obenauf.
Die 183-Tage-Regel ist der einfache, seit Langem bestehende Test: Zählen Sie Ihre Tage physischer Anwesenheit, und wenn sie im Kalenderjahr 183 erreichen, sind Sie ansässig. Die 60-Tage-Regel, eingeführt, um mobile Fachkräfte und Unternehmer anzuziehen, ist flexibler, geht aber mit einem strengen Bündel kumulativer Bedingungen einher, die alle im selben Jahr erfüllt sein müssen.
| Bedingung | 60-Tage-Regel | 183-Tage-Regel |
|---|---|---|
| Mindesttage auf Zypern | Mindestens 60 Tage | Mindestens 183 Tage |
| Tage in einem anderen einzelnen Land | Nicht mehr als 183 Tage in einem einzelnen Land | Nicht anwendbar |
| Steuerliche Ansässigkeit andernorts | Darf in keinem anderen Land steuerlich ansässig sein | Nicht anwendbar |
| Wirtschaftliche Bindungen zu Zypern | Muss während des Jahres ein Geschäft betreiben, beschäftigt sein oder ein Amt in einer zyprischen Gesellschaft innehaben | Nicht erforderlich |
| Ständiger Wohnsitz auf Zypern | Muss einen ständigen Wohnsitz auf Zypern unterhalten (Eigentum oder gemietet) | Nicht erforderlich |
| Am besten geeignet für | Mobile Eigentümer und Fachkräfte, die ihre Zeit auf mehrere Länder aufteilen | Personen, die den Großteil des Jahres physisch auf Zypern ansässig sind |
Wie die 60-Tage-Regel in der Praxis funktioniert
Nach der 60-Tage-Regel müssen alle Bedingungen im selben Steuerjahr gelten. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie mindestens 60 Tage auf Zypern verbringen, keine 183 Tage oder mehr in einem anderen einzelnen Land verbringen, nirgends sonst steuerlich ansässig sind, einen ständigen Wohnsitz auf Zypern unterhalten und eine echte wirtschaftliche Bindung zu Zypern haben, etwa die Leitung Ihrer eigenen zyprischen Gesellschaft. Tagezählung und Dokumentation sind wichtig, führen Sie daher Reiseaufzeichnungen.
Der Weg über das Amt
Der Besitz und die Leitung einer zyprischen Gesellschaft kann die Bedingung der wirtschaftlichen Bindung der 60-Tage-Regel erfüllen. Deshalb verbinden viele Unternehmer die Gesellschaftsgründung mit der Non-Dom-Ansässigkeit; siehe unseren Leitfaden zur zyprischen Gesellschaft für digitale Nomaden für den Aspekt der Fernarbeit.
Wie sind die Einkommensteuerstufen 2026 auf Zypern?
Für 2026 beginnen die zyprischen Einkommensteuerstufen bei 0 % auf Einkommen bis €22,000, steigen dann über 20 %, 25 % und 30 % und erreichen einen Spitzensatz von 35 % auf Einkommen über €72,000. Der steuerfreie Grundbetrag stieg 2026 von €19,500 auf €22,000. Diese Stufen gelten für Beschäftigungs- und Geschäftseinkommen, nicht für SDC-befreite Non-Dom-Dividenden und -Zinsen.
| Zu versteuerndes Einkommen (EUR) | Steuersatz | Anmerkungen |
|---|---|---|
| 0 – 22,000 | 0% | Steuerfreier Grundbetrag 2026 auf €22,000 angehoben |
| 22,001 – 32,000 | 20% | |
| 32,001 – 42,000 | 25% | |
| 42,001 – 72,000 | 30% | |
| Über 72,000 | 35% | Höchster Grenzsteuersatz |
Da Dividenden, die ein Non-Dom bezieht, außerhalb sowohl der Einkommensteuer als auch des SDC liegen, kann ein geschäftsführender Eigentümer, der ein moderates Gehalt und höhere Dividenden bezieht, einen niedrigen kombinierten persönlichen Steuersatz erreichen. Das genaue Ergebnis hängt von der Gehaltshöhe, den GHS-Beiträgen und der Zusammensetzung des Einkommens ab, rechnen Sie daher die Zahlen für Ihre eigene Situation durch und bestätigen Sie die aktuellen Schwellenwerte, bevor Sie handeln.
Was ist die 50 %-Befreiung für Beschäftigungseinkommen über €55,000?
Neue auf Zypern steuerlich Ansässige, die eine erste Beschäftigung auf Zypern mit über €55,000 pro Jahr aufnehmen, können eine Befreiung von 50 % auf dieses Beschäftigungseinkommen beanspruchen. Die Befreiung ist bis zu 17 Jahre verfügbar und ein etablierter Bestandteil des Regimes, der darauf abzielt, leitendes Personal und umziehende Führungskräfte nach Zypern zu holen.
Im Ergebnis unterliegt nur die Hälfte des qualifizierenden Beschäftigungseinkommens oberhalb der Eintrittsschwelle der Einkommensteuer, was die Steuer auf ein hohes Gehalt spürbar senken kann. Die 50 %-Befreiung betrifft speziell das Beschäftigungseinkommen und ist von der Non-Dom-SDC-Befreiung auf Dividenden und Zinsen zu unterscheiden, sodass ein umziehender Gründer von beiden zugleich profitieren kann. Es gelten Bedingungen, bestätigen Sie daher die Berechtigung für Ihre Umstände.
Wie funktioniert die Kapitalertragsteuer für einen Zypern-Non-Dom?
Die zyprische Kapitalertragsteuer beträgt 20 % und wird nur auf Gewinne aus auf Zypern belegenem unbeweglichem Vermögen sowie auf Anteile an Gesellschaften, die auf Zypern immobilienreich sind, erhoben. Es gibt keine zyprische KESt auf die Veräußerung anderer Vermögenswerte oder Wertpapiere, sodass Gewinne auf Aktien, Anleihen und die meisten Anlagen für Ansässige und Non-Doms gleichermaßen außerhalb der Abgabe liegen.
Ab 2026 wurden die lebenslangen KESt-Freibeträge angehoben, wodurch die Steuer auf Immobilienveräußerungen für Privatpersonen sinkt.
- Allgemeiner lebenslanger Freibetrag: €30,000.
- Lebenslanger Freibetrag für den Hauptwohnsitz: €150,000.
- Lebenslanger Freibetrag für landwirtschaftliche Flächen: €50,000.
Da Wertpapiere außerhalb der KESt liegen und Non-Doms außerhalb des SDC auf Dividenden stehen, können Anleger, die Aktien halten und Dividenden beziehen, auf Zypern sehr gering besteuert werden. Immobilien sind die Hauptausnahme, berücksichtigen Sie daher die 20 %-Abgabe und die angehobenen Freibeträge, wenn Sie eine zyprische Immobilienveräußerung planen.
Wie kombinieren Unternehmer eine zyprische Gesellschaft mit dem Non-Dom-Status?
Unternehmer gründen typischerweise eine zyprische Gesellschaft, werden als deren Direktor nach der 60-Tage-Regel auf Zypern steuerlich ansässig und halten den Non-Dom-Status persönlich. Die Gesellschaft zahlt Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne und schüttet dann Dividenden an den Eigentümer aus, der sie als Non-Dom frei vom SDC bezieht, was einen effizienten Gesamtweg vom Gewinn zum persönlichen Bargeld ergibt.
Der Körperschaftsteuersatz beträgt ab dem 1. Januar 2026 15 %, und Zypern wendet in der Regel ein Schachtelprivileg an, sodass Dividendenerträge und Gewinne auf Wertpapiere auf Gesellschaftsebene befreit sind. Ab 2026 wurden die Regeln zur fiktiven Gewinnausschüttung (Deemed Dividend Distribution) für ab jenem Jahr erzielte Gewinne abgeschafft, sodass eine Gesellschaft Gewinne unbegrenzt einbehalten und Ausschüttungen so zeitlich planen kann, wie es dem Eigentümer passt. Die körperschaftlichen Einzelheiten finden Sie im Leitfaden zur Besteuerung zyprischer Gesellschaften.
Eine typische Aufbaufolge
- Gründen Sie über einen zugelassenen zyprischen Rechtsanwalt eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung auf Zypern und bestellen Sie sich selbst zum Direktor.
- Begründen Sie echte Geschäftsleitung und Kontrolle auf Zypern, damit die Gesellschaft auf Zypern steuerlich ansässig ist.
- Sichern Sie sich einen ständigen Wohnsitz auf Zypern, im Eigentum oder gemietet, um die 60-Tage-Regel zu stützen.
- Verbringen Sie im Jahr mindestens 60 Tage auf Zypern und stellen Sie sicher, dass Sie in keinem anderen Land steuerlich ansässig sind.
- Reichen Sie ein, um Ihre persönliche zyprische Steueransässigkeit zu bestätigen, und registrieren Sie Ihren Non-Domicile-Status.
- Lassen Sie die Gesellschaft Körperschaftsteuer auf die Gewinne zahlen und schütten Sie dann Dividenden aus, die Sie frei vom SDC beziehen.
Substanz ist weiterhin wichtig
Der Dividendenweg hängt davon ab, dass die Gesellschaft tatsächlich auf Zypern steuerlich ansässig ist, was von echter Geschäftsleitung und Kontrolle auf Zypern abhängt. Ein ständiger Wohnsitz und echte Entscheidungsfindung auf Zypern stützen sowohl Ihre persönliche Ansässigkeit als auch die der Gesellschaft, im Gegensatz zu einer bloßen Präsenz auf dem Papier.
Wer sollte die Zypern Non-Dom-Steueransässigkeit in Betracht ziehen?
Die Zypern Non-Dom-Steueransässigkeit eignet sich für Unternehmer, Anleger und mobile Fachkräfte mit erheblichen Dividenden- oder Zinserträgen, die ihre Steueransässigkeit nach Zypern verlegen können. Sie ist am wertvollsten, wo passives Einkommen im Verhältnis zum Gehalt hoch ist, denn dort erbringt die SDC-Befreiung über ein 17-Jahres-Fenster die größte Ersparnis.
- Gesellschaftseigentümer, die Gewinne überwiegend als Dividenden entnehmen.
- Anleger mit erheblichen Portfoliodividenden und -zinsen.
- Umziehende Führungskräfte, die zudem die 50 %-Beschäftigungsbefreiung nutzen können.
- Fernarbeitende Unternehmer, die eine Gesellschaft und einen Wohnsitz auf Zypern ansiedeln können.
Weniger überzeugend ist sie für diejenigen, deren Einkommen nahezu vollständig aus Gehalt mit wenig passivem Einkommen besteht, obwohl die Einkommensteuerstufen und die 50 %-Befreiung dennoch helfen können. Die Situation jedes Einzelnen hängt von den eigenen Tatsachen, der bestehenden Ansässigkeit und den Wegzugsregeln des Herkunftslandes ab, behandeln Sie diesen Leitfaden daher als allgemeine Information und holen Sie vor einem Umzug Rat ein.
Was sind die Hauptrisiken und zu beachtenden Bedingungen?
Die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten, sind die Tagezählung und die kumulativen Bedingungen der 60-Tage-Regel, die Uhr zum fiktiven Domizil nach 17 von 20 Jahren, die GHS-Beiträge, die auch dann anfallen, wenn der SDC nicht anfällt, und die Notwendigkeit echter Substanz, wo eine zyprische Gesellschaft beteiligt ist. Machen Sie auch nur eines davon falsch, hält die erwartete Behandlung möglicherweise nicht.
- Führen Sie präzise Reise- und Tagezählungsaufzeichnungen, um die Ansässigkeit jedes Jahr zu belegen.
- Werden Sie in keinem anderen Land steuerlich ansässig, wenn Sie sich auf die 60-Tage-Regel stützen.
- Verfolgen Sie die 17-von-20-Jahre-Uhr, damit das fiktive Domizil Sie nicht überrascht.
- Denken Sie daran, dass GHS/GESY-Beiträge weiterhin auf Einkommen zu ihren eigenen Sätzen anfallen.
- Stellen Sie sicher, dass jede zyprische Gesellschaft echte Geschäftsleitung und Kontrolle auf Zypern hat.
- Bestätigen Sie aktuelle Schwellenwerte, Sätze und Regeln, bevor Sie handeln, da sie sich ändern können.
Nichts davon nimmt dem Regime seinen Reiz, doch die Vorteile stellen sich nur ein, wenn die Bedingungen vollständig erfüllt sind. In den meisten Fällen ist eine kurze Planungsübung vor Ihrem Umzug, die sowohl Ihre persönliche Ansässigkeit als auch jede Gesellschaftsstruktur abdeckt, der beste Weg, das erwartete Ergebnis zu sichern.
Häufig gestellte Fragen
Zahlen Zypern-Non-Doms wirklich 0 % Steuer auf Dividenden?
Nicht domizilierte, auf Zypern steuerlich Ansässige sind vom Sonderverteidigungsbeitrag auf weltweite Dividenden befreit, sodass diese spezielle Steuer 0 % beträgt. Dividenden liegen auf Zypern zudem außerhalb der persönlichen Einkommensteuer, weshalb man von 0 % Dividendensteuer spricht. Beiträge zum Allgemeinen Gesundheitssystem können weiterhin anfallen, vorbehaltlich Obergrenzen, bestätigen Sie daher Ihre Gesamtposition, bevor Sie sich darauf verlassen.
Wie unterscheidet sich die zyprische 60-Tage-Regel von der 183-Tage-Regel?
Die 183-Tage-Regel verlangt schlicht mindestens 183 Tage auf Zypern im Jahr. Die 60-Tage-Regel benötigt nur 60 Tage, fügt aber Bedingungen hinzu: nicht mehr als 183 Tage in einem anderen Land, keine steuerliche Ansässigkeit andernorts, ein zyprisches Geschäft, eine Beschäftigung oder ein Amt sowie ein ständiger Wohnsitz auf Zypern. Alle 60-Tage-Bedingungen müssen im selben Jahr erfüllt sein.
Wie lange dauert die zyprische Non-Dom-Befreiung?
Die Befreiung vom SDC auf Dividenden und Zinsen dauert 17 Jahre. Im Rahmen einer Reform von 2026 können Sie anschließend zwei optionale 5-Jahres-Verlängerungen zu je €250,000 erwerben, wodurch das Maximum auf 27 Jahre steigt. Gesondert gelten Sie als fiktiv auf Zypern domiziliert, nachdem Sie 17 der letzten 20 Jahre steuerlich ansässig waren, was die Befreiung beendet, sofern keine Verlängerung gilt.
Wie hoch sind die zyprischen persönlichen Einkommensteuersätze 2026?
Für 2026 wird Einkommen bis €22,000 mit 0 % besteuert, dann 20 % von €22,001 bis €32,000, 25 % von €32,001 bis €42,000, 30 % von €42,001 bis €72,000 und 35 % auf Einkommen über €72,000. Der steuerfreie Grundbetrag stieg 2026 von €19,500 auf €22,000. Diese Stufen gelten für Beschäftigungs- und Geschäftseinkommen, nicht für Non-Dom-Dividenden oder -Zinsen.
Kann ich die Gewinne meiner zyprischen Gesellschaft behalten, ohne Steuer auf Ausschüttungen zu zahlen?
Ab 2026 wurden die Regeln zur fiktiven Gewinnausschüttung für ab jenem Jahr erzielte Gewinne abgeschafft, sodass eine zyprische Gesellschaft Gewinne unbegrenzt einbehalten und wählen kann, wann sie ausschüttet. Wenn sie ausschüttet, bezieht ein nicht domizilierter Gesellschafter Dividenden frei vom SDC. Die Gesellschaft zahlt zuvor weiterhin Körperschaftsteuer von 15 % auf ihre Gewinne.
Beseitigt der Non-Dom-Status die Kapitalertragsteuer auf Zypern?
Die zyprische Kapitalertragsteuer von 20 % gilt nur für Gewinne aus auf Zypern belegenem unbeweglichem Vermögen und Anteilen an immobilienreichen zyprischen Gesellschaften. Es gibt keine zyprische KESt auf Wertpapiere oder die meisten anderen Vermögenswerte, für Non-Doms und domizilierte Ansässige gleichermaßen. Ab 2026 wurden die lebenslangen KESt-Freibeträge auf allgemein €30,000, €150,000 für einen Hauptwohnsitz und €50,000 für landwirtschaftliche Flächen angehoben.
Muss ich Vollzeit auf Zypern leben, um steuerlich ansässig zu werden?
Nein. Die 60-Tage-Regel lässt Sie mit nur 60 Tagen Anwesenheit auf Zypern steuerlich ansässig werden, sofern Sie alle ihre Bedingungen erfüllen, einschließlich eines ständigen Wohnsitzes auf Zypern, einer wirtschaftlichen Bindung zu Zypern und keiner steuerlichen Ansässigkeit andernorts. Wenn Sie Gewissheit bevorzugen, steht die 183-Tage-Regel für diejenigen zur Verfügung, die den Großteil des Jahres auf Zypern verbringen.
Ist die 50 %-Beschäftigungsbefreiung neben dem Non-Dom-Status verfügbar?
Ja. Die 50 %-Befreiung gilt für Beschäftigungseinkommen über €55,000 aus einer ersten Beschäftigung auf Zypern für neue steuerlich Ansässige, für bis zu 17 Jahre, und betrifft das Gehalt. Der Non-Dom-Status betrifft Dividenden und Zinsen über die SDC-Befreiung. Ein umziehender Gründer kann von beiden zugleich profitieren, vorbehaltlich der Bedingungen jeder. Bestätigen Sie Ihre Berechtigung, bevor Sie sich auf eine von beiden verlassen.

Gründer
Sergios CharalambousLawyer — Cyprus & Athens Bar, Corporate & Tax Law
Sergios Charalambous gründete Cyprus Company Formation, um internationalen Gründern, Unternehmern und sich neu ansiedelnden Unternehmen einen einzigen, koordinierten Weg durch die Gründung einer zyprischen Gesellschaft, die Besteuerung und die laufende Compliance zu bieten. Er ist Mitglied sowohl der Rechtsanwaltskammer Zypern als auch der Rechtsanwaltskammer Athen.
Verwandte Ratgeber
Bereit, Ihre Gesellschaft in Zypern zu gründen?
Buchen Sie eine kostenlose Beratung oder erhalten Sie ein Festpreisangebot. Ein zugelassener zyprischer Anwalt antwortet innerhalb eines Werktags.