Skip to content

Die zyprische 50%-Steuerbefreiung für umziehende Fachkräfte (2026)

Die zyprische 50%-Steuerbefreiung ermöglicht es umziehenden Fachkräften, 50% ihres zyprischen Erwerbseinkommens von der Steuer abzuziehen, sofern die jährliche Vergütung €55.000 überschreitet. Gewährt nach Artikel 8(23A), gilt sie für die erste Beschäftigung einer Person in Zypern und läuft 17 Jahre lang, sofern die Person zuvor nicht 15 aufeinanderfolgende Jahre in Zypern steuerlich ansässig war.

Sergios Charalambous

Geprüft von

Sergios Charalambous

Lawyer — Cyprus & Athens Bar, Corporate & Tax Law · Zuletzt geprüft 2026-07-20

Das Wichtigste in Kürze

  • Die zyprische 50%-Steuerbefreiung gewährt einen Abzug von 50% auf zyprisches Erwerbseinkommen, sodass nur die Hälfte der qualifizierten Vergütung der Einkommensteuer unterliegt.
  • Sie gilt nach Artikel 8(23A), wenn die jährliche Vergütung €55.000 überschreitet, es sich um die erste Beschäftigung der Person in Zypern handelt und sie in den 15 aufeinanderfolgenden Jahren vor Beginn nicht in Zypern steuerlich ansässig war.
  • Die Erleichterung läuft 17 Jahre ab dem Jahr der ersten qualifizierten Beschäftigung und ist über Arbeitgeber hinweg übertragbar.
  • Die Schwelle von €55.000 wird jährlich geprüft, sodass die Befreiung in einem Jahr, in dem die Vergütung darunter fällt, pausieren und wieder aufleben kann, wenn sie sich erholt.
  • Eine separate 20%-Befreiung, gedeckelt auf €8.550 pro Jahr, besteht für Geringverdiener, die die Bedingungen der 50%-Befreiung nicht erfüllen.
  • Umziehende Gründer kombinieren die 50%-Befreiung auf das Gehalt häufig mit dem Non-Dom-Status und entnehmen Dividenden aus einer zyprischen Gesellschaft mit 0% Sonderverteidigungsabgabe.
  • Persönliche Steuerergebnisse hängen von den individuellen Gegebenheiten ab; bestätigen Sie die aktuellen Schwellen und die Berechtigung mit einem zyprischen Berater, bevor Sie sich auf die Erleichterung verlassen.

Was ist die zyprische 50%-Steuerbefreiung?

Die zyprische 50%-Steuerbefreiung ist eine persönliche Einkommensteuererleichterung nach Artikel 8(23A), die es einer qualifizierten umziehenden Fachkraft ermöglicht, 50% ihres zyprischen Erwerbseinkommens vor Steuer abzuziehen. Sie richtet sich an Gutverdiener, die ihre erste Beschäftigung in Zypern aufnehmen, und läuft in den meisten Fällen 17 Jahre ab diesem ersten qualifizierten Jahr.

In der Praxis halbiert die Befreiung den steuerpflichtigen Teil Ihres Gehalts. Beträgt Ihr zyprisches Erwerbseinkommen €120.000, gehen nur €60.000 in die Einkommensteuerberechnung ein; die anderen €60.000 werden abgezogen. Da die zyprische Einkommensteuer progressiv ist, entfernt das Herausnehmen der Hälfte des Einkommens auch einen Großteil der Belastung im Spitzensatz, wo der Anreiz den größten Teil seines Wertes liefert.

Die Erleichterung ist darauf ausgelegt, leitendes Personal, Spezialisten und umziehende Unternehmenseigentümer nach Zypern zu ziehen. Sie steht neben dem Non-Dom-Regime, das in unserem Leitfaden zur zyprischen Non-Dom-Steueransässigkeit behandelt wird, und beide werden häufig gemeinsam von Gründern genutzt, die sowohl ein Gehalt beziehen als auch Dividenden aus einer zyprischen Gesellschaft erhalten.

Wer qualifiziert sich für die 50%-Befreiung nach Artikel 8(23A)?

Sie qualifizieren sich für die 50%-Befreiung, wenn Ihr jährliches zyprisches Erwerbseinkommen €55.000 überschreitet, die Tätigkeit Ihre erste Beschäftigung in Zypern ist und Sie in den 15 aufeinanderfolgenden Jahren unmittelbar vor deren Beginn nicht in Zypern steuerlich ansässig waren. Alle drei Bedingungen müssen erfüllt sein; das bloße Erreichen der Vergütungsschwelle genügt nicht.

BedingungAnforderung
EinkommensschwelleJährliches zyprisches Erwerbseinkommen über €55.000, jedes Jahr geprüft
Erste BeschäftigungDie Beschäftigung muss die erste in Zypern ausgeübte Beschäftigung der Person sein
Frühere AnsässigkeitIn den 15 aufeinanderfolgenden Jahren vor Beginn der Beschäftigung nicht in Zypern steuerlich ansässig
EinkunftsartGilt für in Zypern besteuertes Erwerbseinkommen, nicht für Dividenden, Zinsen oder Unternehmensgewinne
DauerBis zu 17 Jahre ab dem Jahr der ersten qualifizierten Beschäftigung
ÜbertragbarkeitBleibt bei Arbeitgeberwechsel verfügbar, sofern die Bedingungen weiterhin erfüllt sind
Zentrale Berechtigungsbedingungen für die zyprische 50%-Befreiung (Artikel 8(23A), 2026)

Die erste Beschäftigung ist ein strenger Test

Die Befreiung ist um Ihre erste Beschäftigung in Zypern herum aufgebaut. Wenn Sie zuvor in Zypern gearbeitet haben oder in den 15 aufeinanderfolgenden Jahren vor Beginn in Zypern steuerlich ansässig waren, geht die Berechtigung wahrscheinlich verloren. Da die Gegebenheiten entscheidend sind, bestätigen Sie Ihre Situation mit einem zyprischen Berater, bevor Sie sich auf die Erleichterung verlassen.

Wie die Schwelle von €55.000 geprüft wird

Die Schwelle von €55.000 wird jährlich geprüft, nicht einmalig zu Beginn. Überschreitet Ihre qualifizierte Vergütung in einem bestimmten Jahr €55.000, gilt der 50%-Abzug für dieses Jahr; fällt sie in einem späteren Jahr darunter, kann die Befreiung für dieses Jahr pausieren und wieder aufleben, wenn sich die Vergütung erholt, vorbehaltlich der Bedingungen. Diese jährliche Prüfung ist der Grund, warum Boni und Vergütungsstruktur wichtig sind.

Was als Erwerbseinkommen gilt

Die Erleichterung gilt für in Zypern besteuertes Erwerbseinkommen, was für einen umziehenden Gründer typischerweise das aus seiner eigenen zyprischen Gesellschaft bezogene Gehalt bedeutet. Sie erstreckt sich nicht auf Dividenden, Zinsen oder Unternehmensgewinne; diese werden nach ihren eigenen Regeln besteuert. Gründer müssen daher Gehalt und Dividenden als zwei getrennte Ströme betrachten, jeder mit seiner eigenen Behandlung.

Wie lange gilt die 50%-Befreiung?

Die 50%-Befreiung gilt für bis zu 17 Jahre, gerechnet ab dem Jahr der ersten qualifizierten Beschäftigung in Zypern. Die Uhr beginnt in diesem ersten Jahr und wird durch einen Arbeitgeberwechsel nicht zurückgesetzt, da die Erleichterung übertragbar ist. Sofern die Bedingungen weiterhin erfüllt sind, steht der Abzug über diese Jahre hinweg auch bei Stellenwechseln zur Verfügung.

Die Übertragbarkeit ist ein bedeutsamer Vorteil. Wer nach Zypern umzieht, um bei einer zyprischen Gesellschaft einzusteigen, und später zu einer anderen wechselt, oder wer die Beschäftigung aufgibt, um ein Gehalt aus seiner eigenen neu gegründeten Gesellschaft zu beziehen, kann die Befreiung in der Regel für den Rest des 17-Jahres-Zeitraums weiter geltend machen, solange der jährliche Test von €55.000 und die übrigen Bedingungen erfüllt sind.

50%-Befreiung gegenüber der 20%-Befreiung: welche gilt?

Zypern bietet zwei Umzugserleichterungen auf Erwerbseinkommen. Die 50%-Befreiung eignet sich für Gutverdiener mit mehr als €55.000 pro Jahr, während eine alternative 20%-Befreiung, gedeckelt auf €8.550 pro Jahr, Geringverdienern hilft, die die Bedingungen der 50%-Befreiung nicht erfüllen. Sie können nicht beide auf dasselbe Einkommen anwenden; die 50%-Erleichterung ist dort, wo Sie sich qualifizieren, wesentlich wertvoller.

Merkmal50%-Befreiung (Artikel 8(23A))20%-Befreiung
Abzug50% des qualifizierten zyprischen Erwerbseinkommens20% des qualifizierten Erwerbseinkommens
Jährliche ObergrenzeKeine feste Obergrenze für den abgezogenen BetragGedeckelt auf €8.550 pro Jahr
EinkommensschwelleJährliche Vergütung über €55.000Ausgerichtet auf Geringverdiener unterhalb der 50%-Schwelle
Am besten geeignet fürLeitendes Personal, Spezialisten, umziehende GründerUmziehende Angestellte auf mittlerer Ebene
DauerBis zu 17 JahreKürzere, stärker begrenzte Erleichterung
Zyprische 50%-Befreiung gegenüber der 20%-Befreiung im Vergleich (2026)

Eine Erleichterung pro Einkommen

Die 50%- und die 20%-Befreiung richten sich an unterschiedliche Verdiener und werden nicht auf dasselbe Erwerbseinkommen kombiniert. Liegt Ihre Vergütung komfortabel über €55.000 und erfüllen Sie die Bedingungen, ist die 50%-Erleichterung in der Regel die zu wählende. Bestätigen Sie die aktuellen Regeln, da sich die Details der Befreiung für Geringverdiener ändern können.

Wie viel Steuer spart die 50%-Befreiung?

Da die zyprische Einkommensteuer progressiv ist, entfernt das Halbieren Ihres steuerpflichtigen Erwerbseinkommens die Anteile, die andernfalls mit dem Spitzensatz von 35% besteuert würden. Bei einem Gehalt von €120.000 sind nach dem 50%-Abzug nur €60.000 steuerpflichtig, was Sie vollständig aus dem 35%-Band herausnimmt und die Einkommensteuerlast im Vergleich zu keiner Befreiung erheblich senkt.

Das nachstehende Rechenbeispiel wendet die Einkommensteuerbänder 2026 an: 0% bis €22.000; 20% auf €22.001-32.000; 25% auf €32.001-42.000; 30% auf €42.001-72.000; und 35% über €72.000. Es vergleicht ein Gehalt von €120.000, das vollständig besteuert wird, mit demselben Gehalt, bei dem 50% auf €60.000 steuerpflichtig abgezogen werden. Die Zahlen sind beispielhaft und schließen GHS/GESY-Beiträge und sonstige Erleichterungen aus.

SteuerbandSatzSteuer ohne Befreiung (€120.000 steuerpflichtig)Steuer mit 50%-Befreiung (€60.000 steuerpflichtig)
Bis €22.0000%€0€0
€22.001-32.00020%€2.000€2.000
€32.001-42.00025%€2.500€2.500
€42.001-72.00030%€9.000€5.400 (nur bis €60.000)
Über €72.00035%€16.800 (auf €48.000)€0
Einkommensteuer gesamt-€30.300€9.900
Rechenbeispiel: €120.000 zyprisches Gehalt mit und ohne die 50%-Befreiung (Bänder 2026, nur Einkommensteuer)

Wo der Wert landet

In dieser Darstellung senkt die 50%-Befreiung die Einkommensteuer von €30.300 auf €9.900, eine Ersparnis von rund €20.400 im Jahr. Die Erleichterung ist für Gutverdiener am wirkungsvollsten, weil sie Einkommen entfernt, das andernfalls mit 30% und 35% besteuert würde. Ihr eigenes Ergebnis hängt von Vergütung, GHS-Beiträgen und sonstigen Erleichterungen ab.

Wie kombinieren umziehende Gründer die 50%-Befreiung mit einer zyprischen Gesellschaft?

Umziehende Gründer koppeln die 50%-Befreiung häufig mit dem Non-Dom-Status und einer zyprischen Gesellschaft. Sie beziehen ein Gehalt, das die 50%-Erwerbserleichterung anzieht, und entnehmen den restlichen Gewinn als Dividenden, die für einen nicht domizilierten, in Zypern steuerlich ansässigen Empfänger von der Sonderverteidigungsabgabe befreit sind, sodass die Dividende mit 0% SDC besteuert wird.

Die Struktur trennt zwei Einkommensströme. Das Gehalt ist Erwerbseinkommen, das für die Befreiung nach Artikel 8(23A) in Frage kommt; als Dividenden ausgeschütteter Gesellschaftsgewinn ist Kapitaleinkommen, das vom Non-Dom-Regime erfasst wird. Unsere Leitfäden zur zyprischen Non-Dom-Steueransässigkeit und zur zyprischen Körperschaftsteuer erläutern jede Seite im Detail, und der Leitfaden zur zyprischen Gesellschaft für digitale Nomaden behandelt die umfassendere Umzugseinrichtung.

Das Verhältnis zwischen Gehalt und Dividenden ist eine Planungsentscheidung, keine feste Formel. Ein höheres Gehalt nutzt mehr der 50%-Erleichterung, zieht aber GHS/GESY-Beiträge und Einkommensteuer auf die steuerpflichtige Hälfte an; eine größere Dividende stützt sich auf den Non-Dom-Status, muss aber die ausschüttbaren Gewinne nach zyprischer Körperschaftsteuer widerspiegeln. Die meisten Gründer modellieren beide Ströme jedes Jahr gemeinsam statt isoliert.

  1. Gründen Sie eine zyprische Gesellschaft über einen zugelassenen zyprischen Advocaten und werden Sie deren Direktor und Gesellschafter.
  2. Werden Sie nach der 60-Tage- oder 183-Tage-Regel in Zypern steuerlich ansässig und registrieren Sie sich als nicht domiziliert.
  3. Setzen Sie für Ihre erste zyprische Beschäftigung ein Gehalt über €55.000 an, sodass die 50%-Befreiung auf diese Vergütung gilt.
  4. Behalten Sie den verbleibenden Gesellschaftsgewinn ein oder schütten Sie ihn als Dividenden aus, die für einen Non-Dom mit 0% von der SDC befreit sind.
  5. Führen Sie Aufzeichnungen, die belegen, dass die Bedingungen zur ersten Beschäftigung und zur früheren Ansässigkeit erfüllt sind, und überprüfen Sie den Test von €55.000 jedes Jahr.

Das Gehalt muss echt sein

Das von Ihnen angesetzte Gehalt sollte echte, für die Gesellschaft erbrachte Arbeit widerspiegeln und kommerziell verteidigbar sein. Eine künstlich niedrige oder hohe Vergütung allein zur Steueroptimierung kann angefochten werden. Behandeln Sie die Aufteilung aus Gehalt und Dividende als eine Übung in Substanz und Dokumentation und holen Sie auf Ihre Situation zugeschnittenen Rat ein.

Wie beantragt man die zyprische 50%-Befreiung?

Die Befreiung wird über die zyprische persönliche Einkommensteuererklärung geltend gemacht, wobei der 50%-Abzug für jedes Jahr, in dem die Bedingungen erfüllt sind, gegen das qualifizierte Erwerbseinkommen angewendet wird. Sie beantragen sie nicht einmal für alle 17 Jahre; stattdessen wird die Erleichterung jährlich geltend gemacht, was damit übereinstimmt, dass die Schwelle von €55.000 jedes Jahr geprüft wird.

  • Bestätigen Sie, dass die drei Bedingungen für das Jahr erfüllt sind: Vergütung über €55.000, erste zyprische Beschäftigung und keine zyprische Steueransässigkeit in den vorangegangenen 15 aufeinanderfolgenden Jahren.
  • Bewahren Sie Nachweise über Ihren Umzug und Ihre Beschäftigungshistorie auf, um die Tests zur ersten Beschäftigung und zur früheren Ansässigkeit zu stützen.
  • Wenden Sie den 50%-Abzug in der jährlichen persönlichen Steuererklärung auf das qualifizierte Erwerbseinkommen an.
  • Prüfen Sie die Schwelle von €55.000 jedes Jahr erneut, da ein Jahr darunter möglicherweise nicht qualifiziert.
  • Holen Sie Rat ein, wo die Gegebenheiten im Grenzbereich liegen, da dies persönliches Steuer-YMYL-Terrain ist und die Ergebnisse sachverhaltsspezifisch sind.

Was sind die häufigen Fallstricke bei der 50%-Befreiung?

Die häufigsten Probleme sind das Nichtbestehen des Tests zur ersten Beschäftigung, die Fehleinschätzung der 15-Jahres-Bedingung zur früheren Ansässigkeit und die Annahme, die Schwelle von €55.000 werde nur einmal geprüft. Da die Erleichterung jährlich geprüft wird und von Ihrer Historie vor dem Umzug abhängt, kann ein kleines sachliches Detail die Berechtigung ändern, sodass sich frühzeitiger Rat in der Regel auszahlt.

  • Anzunehmen, die Berechtigung überstehe ein Jahr, in dem die Vergütung unter €55.000 fällt; die Befreiung kann für dieses Jahr pausieren.
  • Frühere zyprische Beschäftigung oder zyprische Steueransässigkeit zu übersehen, die die Bedingungen zur ersten Beschäftigung oder zur früheren Ansässigkeit bricht.
  • Zu erwarten, dass die Erleichterung Dividenden oder Unternehmensgewinne abdeckt; sie gilt nur für Erwerbseinkommen.
  • Die 50%-Erleichterung mit der gedeckelten 20%-Befreiung zu verwechseln und die falsche zu beantragen.
  • Ein Gründergehalt als reine Papierzahl statt als Vergütung für echte Arbeit zu behandeln.

Ist die 50%-Befreiung 2026 noch verfügbar?

Ja. Die 50%-Befreiung nach Artikel 8(23A) bleibt 2026 für qualifizierte umziehende Fachkräfte verfügbar, mit der Schwelle von €55.000, der Dauer von 17 Jahren sowie den Bedingungen zur ersten Beschäftigung und zur früheren Ansässigkeit wie beschrieben. Wie bei allen persönlichen Steuererleichterungen können die detaillierten Regeln im Laufe der Zeit verfeinert werden, bestätigen Sie daher die aktuelle Lage, bevor Sie sich darauf verlassen.

Die persönlichen Einkommensteuerbänder 2026, mit dem 0%-Band bis €22.000 und dem Spitzensatz von 35% über €72.000, sind die im obigen Rechenbeispiel verwendeten Zahlen. Neben dem Non-Dom-Status und einer zyprischen Gesellschaft bleibt die Befreiung ein zentraler Grund, warum viele Gutverdiener und Gründer Zypern beim Umzug innerhalb der EU wählen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die zyprische 50%-Steuerbefreiung?

Es ist eine persönliche Einkommensteuererleichterung nach Artikel 8(23A), die 50% Ihres zyprischen Erwerbseinkommens von der Steuer abzieht. Sie richtet sich an umziehende Fachkräfte, deren jährliche Vergütung €55.000 überschreitet, gilt für ihre erste Beschäftigung in Zypern und läuft in der Regel 17 Jahre ab diesem ersten qualifizierten Jahr, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.

Wie viel muss ich verdienen, um mich für die 50%-Befreiung zu qualifizieren?

Ihr jährliches zyprisches Erwerbseinkommen muss €55.000 überschreiten. Diese Schwelle wird jedes Jahr geprüft, sodass die Befreiung in Jahren gilt, in denen Ihre qualifizierte Vergütung über €55.000 liegt, und in einem Jahr, in dem sie darunter fällt, pausieren kann. Das Erreichen des Einkommensniveaus allein genügt nicht; Sie müssen auch die Bedingungen zur ersten Beschäftigung und zur früheren Ansässigkeit erfüllen.

Wie unterscheidet sich die 50%-Befreiung von der 20%-Befreiung?

Die 50%-Befreiung eignet sich für Gutverdiener mit mehr als €55.000 pro Jahr und zieht die Hälfte des qualifizierten Erwerbseinkommens ohne feste Obergrenze ab. Die alternative 20%-Befreiung hilft Geringverdienern und ist auf €8.550 pro Jahr gedeckelt. Sie machen die eine oder die andere auf dasselbe Einkommen geltend, nicht beide; die 50%-Erleichterung ist dort, wo Sie sich qualifizieren, weitaus wertvoller.

Kann ich die 50%-Befreiung behalten, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Ja. Die Befreiung ist über Arbeitgeber hinweg übertragbar, sodass ein Stellenwechsel sie nicht von sich aus beendet. Der 17-Jahres-Zeitraum wird ab Ihrer ersten qualifizierten Beschäftigung in Zypern gerechnet und wird durch einen Wechsel nicht zurückgesetzt. Sie müssen jedoch weiterhin die Bedingungen jedes Jahr erfüllen, einschließlich der jährlichen Einkommensschwelle von €55.000.

Können Gründer die 50%-Befreiung mit Dividenden kombinieren?

Ja, und viele tun dies. Ein umziehender Gründer kann ein Gehalt über €55.000 beziehen, das die 50%-Erwerbserleichterung anzieht, und dann den verbleibenden Gesellschaftsgewinn als Dividenden entnehmen. Für einen nicht domizilierten, in Zypern steuerlich ansässigen Empfänger sind diese Dividenden von der Sonderverteidigungsabgabe befreit, sodass sie mit 0% SDC besteuert werden. Das Gehalt sollte echte erbrachte Arbeit widerspiegeln.

Gilt die 50%-Befreiung für Dividenden oder Unternehmensgewinne?

Nein. Die Befreiung nach Artikel 8(23A) gilt nur für in Zypern besteuertes Erwerbseinkommen. Dividenden, Zinsen und Unternehmensgewinne werden nach ihren eigenen Regeln besteuert. Deshalb behandeln umziehende Gründer Gehalt und Dividenden als getrennte Ströme: Das Gehalt nutzt die 50%-Erleichterung, während Dividenden über das Non-Dom-Regime und die Regeln der Sonderverteidigungsabgabe gehandhabt werden.

Ich war zuvor in Zypern steuerlich ansässig, kann ich mich dennoch qualifizieren?

Das hängt von Ihrer Historie ab. Die Befreiung setzt voraus, dass Sie in den 15 aufeinanderfolgenden Jahren unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung nicht in Zypern steuerlich ansässig waren und dass dies Ihre erste Beschäftigung in Zypern ist. Frühere zyprische Ansässigkeit oder Beschäftigung kann die Berechtigung brechen. Da die Gegebenheiten entscheidend sind, bestätigen Sie Ihre Situation mit einem zyprischen Berater, bevor Sie sie geltend machen.

Wie lange gilt die zyprische 50%-Befreiung?

Bis zu 17 Jahre, gerechnet ab dem Jahr Ihrer ersten qualifizierten Beschäftigung in Zypern. Die Erleichterung wird jährlich über Ihre persönliche Steuererklärung geltend gemacht und ist über Arbeitgeber hinweg übertragbar. Sie läuft für den Rest dieses Zeitraums weiter, solange die Bedingungen erfüllt sind, einschließlich der Einkommensschwelle von €55.000, die jedes Jahr erneut geprüft wird.

Sergios Charalambous

Gründer

Sergios Charalambous

Lawyer — Cyprus & Athens Bar, Corporate & Tax Law

Sergios Charalambous gründete Cyprus Company Formation, um internationalen Gründern, Unternehmern und sich neu ansiedelnden Unternehmen einen einzigen, koordinierten Weg durch die Gründung einer zyprischen Gesellschaft, die Besteuerung und die laufende Compliance zu bieten. Er ist Mitglied sowohl der Rechtsanwaltskammer Zypern als auch der Rechtsanwaltskammer Athen.

Verwandte Ratgeber

Bereit, Ihre Gesellschaft in Zypern zu gründen?

Buchen Sie eine kostenlose Beratung oder erhalten Sie ein Festpreisangebot. Ein zugelassener zyprischer Anwalt antwortet innerhalb eines Werktags.

Chat über WhatsAppChat über Viber